Laas-Martell: Weitere Haftstrafen für Laimer und Rainer
Es ist dasselbe Spiel wie im Februar. Im so genannten SEL-Verfahren mussten sich Maximilian Rainer und Michl Laimer zu Beginn dieses Jahres dafür verantworten, die Bewerbungsunterlagen von elf Stromkonzessionen nach Einsicht in Konkurrenzprojekte korrigiert und ausgetauscht zu haben. Im Zuge eines Vergleichs wurden die beiden einstigen Herren über Südtirols Energiesektor zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für Rainer und zwei Jahren und sechs Monaten für Laimer verurteilt.
Nun wurde am Bozner Landesgericht dasselbe Muster für die Konzessionsvergabe des Kraftwerks Lass-/Martell abgehandelt. Im Gegensatz zu den anderen elf Konzessionen geht es in der Causa jedoch nicht um Betrug, wie Staatsanwalt Guido Rispoli betonte: Denn aufgrund eines Berechnungsfehlers eines Konkurrenten hätte die SEL die Ausschreibung in diesem Fall auch ohne Tricksereien für sich entschieden. Deshalb: „Nur“ Amtsmissbrauch und Wettbewerbsverzerrung – und eine zusätzliche Haftstrafe von zwei Monaten im Zuge eines weiteren Vergleichs für beide Angeklagten.
Damit bleiben sowohl Rainer wie auch Laimer unter der Grenze von drei Jahren, bis zu der ein Antrag auf eine alternative Ableistung der Haftstrafe möglich ist. Ihr kürzlich gestellter Antrag auf haftersetzenden Sozialdienst wird nun um die zwei Monate integriert; eine Entscheidung des zuständigen Überwachungsgerichts wird allerdings nicht vor kommendem Frühjahr erwartet. Bis dahin könnte es allerdings auch Neuigkeiten auf einer weiteren gerichtlichen Baustelle der beiden geben: Im Fall Stein an Stein dürfte noch vor Jahresende die Einleitung des Hauptverfahrens anstehen.