In der Theorie ist die Sachlage eindeutig. Im dritten Jahrtausend ist der Datenschutz eines jener Bürgerrechte, dem diese Gesellschaft einen besonderen Wert beimisst. Seit Jahren hat der Schutz der angeblichen Privatsphäre Vorrang vor den Transparenzbestimmungen. Das geht so weit, dass selbst Baugenehmigungen nicht mehr veröffentlicht werden oder Urteile von Verwaltungsgerichten ohne Namen veröffentlicht werden müssen.
Zu den besonders sensiblen und geschützten Daten gehören dabei – laut Gesetzgeber – die Gesundheitsdaten. In diese rechtliche Schutzzone fällt auch jener Bereich, der spätestens nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie, wieder zum zentralen Diskussionspunkt geworden ist: die Impfung. Rein rechtlich zählt damit die Frage, ob jemand gegen Corona geimpft ist oder nicht, zu den sensiblen, per Gesetz geschützten Informationen.
In der Praxis ist das aber etwas anders.
Die Covid-19-Impfkampagne läuft in Südtirol über das „SaniBook“, das Portal des Südtiroler Sanitätsbetriebes für Vormerkungen und die Verwaltung der Gesundheitsleistungen. Auf dem Portal kann jedermann und jedefrau einen Impftermin vormerken. Dazu braucht man nur die Steuernummer eingeben und dann erscheinen alle Termine und Orte, an denen man sich impfen lassen kann.
Der durchaus kunden- und patientenfreundliche Service hat aber auch seine Schattenseiten. Denn anhand dieser Art von Anmeldung kann man mit ein paar Klicks überprüfen, ob jemand zu den sogenannten „Impfmuffeln“, also jenen gehört, die sich bisher nicht gegen Corona geimpft haben.
Gibt man eine Steuernummer ein und ist die Person noch nicht geimpft, öffnen sich alle verfügbaren Termine. Ist der Inhaber der Steuernummer entweder bereits ein oder zweimal geimpft oder haben er oder sie sich zur Impfung angemeldet, erscheint die Warnung: „Terminvormerkung nicht möglich“.
Das heißt: Anhand dieses Mechanismus kann man online überprüfen, ob jemand noch nicht gegen Covid-19 geimpft ist. Jeder Arbeitgeber kann so den Impfstatus seiner Angestellten völlig legal überprüfen oder überprüfen lassen. So kann ein Schuldirektor erkennen, welche Lehrkräfte bisher der Impfaufforderung nicht nachgekommen sind oder ein Abteilungsdirektor im Land, wer sich in seiner Belegschaft bisher gegen eine Impfung entschieden hat.
Doch nicht nur das. Jedermann und jedefrau kann so überprüft werden. Man braucht dazu nur die Steuernummer eintippen. Die Steuernummern sind eine mathematische Formel. Kennt man Geburtsdatum und Geburtsort einer Person, so kann man die Nummer ganz einfach errechnen. Wer sich die Arbeit nicht antun will, für den gibt es online den „Codice Fiscale Generator“, der die Steuernummer errechnet.
Dass damit der Datenschutz in Sachen Corona-Impfung ad absurdum geführt wird, darüber scheint sich in diesem Land kaum jemand Gedanken zu machen.
Der Autor dieser Zeilen hat anhand der Personalangaben von zwei Politikern das Ganze überprüft: Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem Enzian-Landtagsabgeordneten Josef Unterholzner, der selbst öffentlich erklärt, nicht geimpft zu sein. Die Geburtsdaten und –orte beider Personen sind im Internet jederzeit abrufbar.
Gibt die man Kompatschers Steuernummer auf „SaniBook" zu Covid-19-Impfung ein, erscheint folgende Meldung.
Bei Josef Unterholzner hingen öffnen sich die verfügbaren Termine.
Damit geht die Welt sicher nicht unter. Aber es ist ein bezeichnendes Beispiel, wie fragil das viel gepriesene Gebäude des gesetzlichen Datenschutzes ist. Und wie schnell man die Bestimmungen ad absurdum führen kann.
In der Hoffnung, dass es eh niemand merkt.