Economia | Post
Unterschrift erforderlich

Foto: Foto USP/mb
Infolge der Covid-bedingten Einschränkungen stellte Poste Italiane seit März jene Sendungen, für die in der Regel eine direkte Zustellung mit Erfassung der Unterschrift des Empfängers vorgesehen wäre (z.B. Einschreibebriefe, Wertbriefe oder Gerichtsdokumente), mit einfacher Überprüfung der Anwesenheit des Empfängers zu. „Die vorgesehene Unterschrift zur Empfangsbestätigung wurde in diesen Monaten also nicht verlangt“, sagt Gunde Bauhofer von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
In der Verbraucherzentrale trudelten hierzu zahlreichen Meldungen der VerbraucherInnen ein: die BürgerInnen reklamierten, nicht ausreichend über diese neue Maßnahme informiert worden zu sein, und einige beklagten gar, dass solche Korrespondenz „bestätigt“ worden wäre, ohne dass sie tatsächlich anwesend waren.
Seit 1. August ist jetzt das Zustellungsverfahren mit Unterschrift des Empfängers wieder eingeführt worden. Zum Zeitpunkt der Zustellung wird der Empfänger aufgefordert, eine Maske zu tragen und den Anweisungen des Postboten zu folgen, um die Unterschrift in Sicherheit anbringen zu können. Einschreibebriefe und Wertbriefe bleiben hingegen weiterhin 60 Tage am Postamt lagernd, um den EmpfängerInnen das Abholen der Sendungen zu erleichtern.
Eventuelle Unregelmäßigkeiten in Bezug auf diese Art der Zustellung oder in Zusammenhang mit den anderen Diensten können VerbraucherInnen aufzeigen, indem sie eine Beschwerde bei der Post einzureichen. Die Formulare hierfür liegen in den Postämtern auf oder können von hier https://www.poste.it/modulistica.html (nur italienisch) heruntergeladen werden.
Erfolgt innerhalb von 45 Tagen keine bzw. keine zufriedenstellende Antwort, kann der in allen Postämtern erhältliche Schlichtungsantrag eingereicht werden.
Falls auch dieser Schritt nicht oder nur teilweise zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen sollte, kann bei der Agcom (Behörde für Garantien in der Telekommunikation) eine Streitbeilegung angestrebt werden; auch hierfür kann man sich von einem Verbraucherverband unterstützen lassen.
„Alle Streitbeilegungsverfahren lassen das Recht es Einzelnen, die Justizbehörden mit der Angelegenheit zu befassen, uneingeschränkt“, heißt es in der Aussendung der Verbraucherzentrale.
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