Altersheime mit neuen Tarifen

Mit diesem neuen Einheitsbetrag sei die Einnahmensituation der Heime besser zu kalkulieren, meint Soziallandesrat Richard Theiner. Eine solidere Finanzierung ist die Basis für ein insgesamt angenehmes Arbeitsklima und wirke sich positiv auf das Personal aus. Vor allem soll sich die neue Tarifregelung auch auf die Betroffenen, die Heimbewohner und deren Familien günstig niederschlagen. Zu zahlen sei nur mehr ein Grundtarif, und nicht wie bisher das Pflegegeld, das sich nach der Pflegebedürftigkeit richtete und so für die Altersheime mal mehr und mal weniger eintrug.
Der ab 2014 geltende Grundtarif beträgt durchschnittlich 50 Euro pro Tag und Person, die von den Angehörigen oder der Gemeinde an das Heim gezahlt werden. Das jeweils gültige Pflegegeld werde in Zukunft direkt zwischen dem Land und den Heimen verrechnet. Jene alten Menschen, die vom Altersheim wieder nach Hause kommen, erhalten das Pflegegeld natürlich direkt ausbezahlt.
Es gibt vier Pflegestufen in Südtirol. Sie reichen von der niedrigsten - mit einem täglichen Pflege- und Hilfsbedarf von 2 Stunden und mit monatlichen Kosten von 541 Euro - bis zur höchsten, die 1.800 Euro im Monat beträgt.
Auch sollen ab 2014 neue und einheitliche Kriterien für die Aufnahme in Alten- und Pflegeheime gelten. Neben der klassischen Betreuung im Altersheim soll es das neue „betreute Wohnen“ geben. Dabei können Senioren einfache Unterstützungen und Hilfeleistungen in Anspruch nehmen, sie erhalten drei Mahlzeiten täglich und es wird ihre Wohnung geputzt. Die Heim-Reform wurde vom Verband für Seniorenwohnheime in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung für Familie und Sozialwesen ausgearbeitet.