Fünf-Tage-Woche: Rekurs geht unentschieden aus
Abgeprallter Protest gegen die Fünf-Tage-Woche beim Verwaltungsgericht Bozen: Dort ist der Rekurs einer Gruppe von Meraner Eltern als unzulässig erklärt worden. Das gilt sowohl für die angefochtene ursprüngliche Entscheidung der Landesregierung, die mittlerweile durch ein Gesetz gedeckt ist. Doch auch beim Rekurs gegen die Durchführungsbestimmungen zur Fünf-Tage-Woche sind die VerwaltungsrichterInnen nicht einmal auf die beanstandete Verletzung der Schulautonomie eingegangen. Denn: Nachdem den beiden italienischen Schulen Leonardo Da Vinci und Segantini für das laufende Schuljahr ohnehin ein Festhalten an der Sechs-Tage-Woche zugestanden wurde, gäbe es kein begründetes Interesse am Einspruch.
„Improcedibile per carenza d'interesse“, so das wenig befriedigende Urteil für die Rekurssteller. Der Corriere dell’ Alto Adige zieht dafür heute einen Vergleich aus der Welt des Fußballs heran: Ein langweiliges 0:0 – mit der Aussicht, das Match künftig wiederholen zu müssen. Denn wie der Anwalt der Rekurssteller Federico Mazzei dort erklärt: „Wer garantiert uns, dass die Verlängerung der Sechs-Tage-Woche im September erneut bestätigt wird?“
Sprich: Nachdem die wesentliche Frage der Schulautonomie unbeantwortet bleibt, sind weitere Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, sobald die Möglichkeit fällt an der Sechs-Tage-Woche festzuhalten. Außer die kommende Landesregierung und ihr aller Voraussicht nach jugendlicher Schullandesrat finden einen anderen Weg mit dem explosiven Thema umzugehen als ihre Vorgänger.