Cultura | Kulturförderung

Antiquierte Verlagsförderung auf Vordermann bringen

Druckkostenbeitrag: Wer mit der Herausgabe von Büchern zu tun hat, kennt diesen Begriff. Die Verlagsförderung in Südtirol beruht im Grunde darauf, ein Gesetz aus dem Jahr 1976, das nun endlich geändert werden soll.

„Das Fördergesetz 45 wurde zu einer Zeit gemacht, als es de facto im Land nur einen einzigen Verlag gegeben hat“, sagt der Südtiroler Verlegerpräsident Hermann Gummerer, um zu veranschaulichen, mit welchen Rahmenbedingungen die Verlagsförderung zu kämpfen hat.

Kulturelle Publikationen vom Buch bis zur Musik wurden seit jeher über den sogenannten Druckkostenbeitrag öffentlich bezuschusst, der jedoch nur sogenannten Non-Profit-Organisationen gewährt wird. „So mussten wir Verleger bei den gängigen Vereinen, etwa dem Bildungszentrum oder dem Kulturinstitut anklopfen, um über sie freundlicherweise Gesuche beim Land einreichen zu können.“ Ein Modell, das alle Verlage in Südtirol beanspruchen, ein Modell, das extensiv genutzt wurde, aber gleichzeitig ziemliche Lücken ließ. Denn, so Gummerer, auf diese Weise würden Summen über Vereine abgerechnet, die im Grunde von den Verlagen selbst abzurechnen wären. Die Non-Profit-Organisationen sind der Durchlaufposten, sie erhalten die gewährten Beiträge ohne Mehrwertsteueraufschlag, der aber in der Rechnung des Verlags dann sehr wohl aufscheinen muss. „So zahlen wir die 22 Prozent IVA und können diese komplett in den Wind schießen.“ Auch gebe es verschiedene Auslegungen bei der Mehrwertsteuerberechnung, je nachdem ob man die Drucklegung oder die Dienstleistung zugrundelegt. Kompliziert und ausgereizt bis zum Äußersten sei dieses Gesetz auf alle Fälle, meint Gummerer. "Es geht uns Verlegern nicht darum, mit einem neuen Gesetz an größere Geldtöpfe heranzukommen, sondern darum, eine nachvollziehbare und einfachere Verfahrensweise einzuführen, betont er.

Aus diesem Grund war die Vereinigung der Verleger Südtirols bei Kulturlandesrat Achammer vorstellig, und hat diesem das Problem geschildert. „Wir haben bereits in der Ära Hosp um eine Änderung des entsprechenden Gesetzes angesucht und wurden immer wieder vertröstet," weiß Gummerer. Die letzte Kulturlandesrätin Sabine Kasslatter Mur wollte die Verlagsförderung noch 2013 unter Dach und Fach bringen. Man hatte herausgefunden, dass das 45-Gesetz doch recht einfach auf zeitgemäßen Stand gebracht werden könnte. „Nämlich, indem man einen Passus hinzufügt, der auch uns Unternehmern das Ansuchen um Druckkostenbezuschussung gewährt,“ erklärt Gummerer. Klingt simpel, war es dann aber doch nicht. Denn weil alles nach Brüssel muss, was Gesetz heißt, wurde genau dort die Handbremse gezogen. Ohne EU-Tauglichkeit des Ursprungsgesetzes aus dem Jahr 1976 auch keine Anpassung. „Also musste die geplante Verlagsförderung wieder zurück auf Null,“ seufzt Gummerer.

Nun jedoch dämmert ein Lichtstreifen am Horizont. Noch innerhalb Herbst 2014 will Kulturlandesrat Philipp Achammer diese Gesetzgebung überarbeiten. „Die Landesregierung strebt eine Neuregelung an, die eine neue Form der Verlagsförderung beinhaltet, die Förderbestimmungen modifiziert und neue Kriterien andenkt. Durch das neue Gesetz sollen die mehrjährige Planung für die Verlage erleichtert und sprachgruppenübergreifende Projekte ermöglicht werden,“ heißt es aus dem Büro des Landesrats.