Politica | Schottergrube Sarns
Notfalls auf dem Gerichtswege
Foto: Google Street View
Die Gemeinde Brixen hat Beschwerde gegen das Gutachten der zuständigen Dienststellenkonferenz zum Projekt Schottergrube Sarns eingereicht. Sollte die Konzession trotzdem ausgestellt werden, will man notfalls gerichtlich vorgehen, teilte Peter Brunner, Bürgermeister der Gemeinde Brixen, auf Nachfrage von Salto.bz mit.
Die Gemeinde Brixen hat gegen den positiven Bescheid der Dienststellenkonferenz Beschwerde eingereicht, da diese keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für notwendig erachtet hatte. In einem Schreiben wurde der Gemeinde im vergangenen Februar mitgeteilt, dass die Auswirkungen auf die Umwelt als nicht gravierend eingestuft werden. Von einem UVP-Verfahren wird daher abgesehen, allein die Auflagen der Dienststellenkonferenz müssen eingehalten werden. „In unserer Beschwerde haben wir 16 Punkte anfgeführt, in denen unter anderem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass das Projekt sehr wohl einer UVP unterworfen ist, zudem haben wir auf einige prozedurale Mängel des Ansuchens hingewiesen“, so Brunner.
De facto müssen die Lkw durch Albeins fahren, somit stimmt diese Aussage überhaupt nicht.
Einige Angaben im Gesuch würden nämlich nicht den Tatsachen entsprechen. Anders als im Antrag aufgeführt, seien in der Umgebung nämlich sehr wohl Alternativstandorte für den Abbau von Schotter vorhanden. So könnte beispielsweise die aufgelassene Schottergrube in Albeins reaktiviert werden. Weiters sei im Antrag festgehalten, dass der Abtransport des Schotters nicht über bewohntes Gebiet stattfinden würde. „De facto müssen die Lkw durch Albeins fahren, somit stimmt diese Aussage überhaupt nicht“, betont Brunner. Bei der Auffüllung wiederum müsse der Transport durch Sarns durchgeführt werden. Im Ansuchen ebenfalls angeführt wurde die Notwendigkeit einer Deponie für Aushubmaterial. „Dieses ist teilweise kontaminiert, insofern darf eine Auffüllung mit diesem Material in dieser Zone nicht stattfinden“, betont der Brixner Bürgermeister und erklärt, dass neben dem politischen Willen – keine Schottergrube in einem Wohngebiet –, man auch auf die erheblichen Widersprüche, welche im Ansuchen enthalten sind, hingewiesen hat. Ein Wiederaufrollen des Ansuchens sei deshalb mehr als berechtigt, fordert der Bürgermeister von Brixen.
Widerstand der Bürger
Im Rahmen der Bürgerversammlung, bei welcher Anfang April nicht nur der Antragsteller, sondern auch Landesrat Philipp Achammer anwesend waren, haben die Bürger mehr als deutlich gemacht, dass sie in ihrem unmittelbaren Wohngebiet, die Schottergrube liegt nur rund 100 Meter von den Wohnhäusern entfernt, keine Abbaustelle wollen und sowohl Lärm- als auch Staubbelastung fürchten. Dasselbe gilt für die angrenzenden Apfelbauern, die Ernteeinbußen fürchten. Auf Gemeindeebene wurde bereits eine negative Stellungnahme seitens der Kommission für Raum- und Landschaft abgegeben, im Anschluss hat auch der Brixner Stadtrat ein negatives Gutachten abgegeben, mit der Begründung, dass die Staub- und Lärmbelästigung für die Anwohner nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Darüber hinaus befinde sich die Abbaustelle in einer Boden- und Landschaftsschutzzone.
„Natürlich sind wir uns dessen bewusst, dass Schottergruben für die heimische Bauwirtschaft notwendig sind, genauso gibt es auch einen Bedarf an Aushub-Deponien“, erklärt der Brixner Bürgermeister, der gleichzeitig klarstellt: „Aber nicht neben einer Wohnbauzone!“ Dabei sei die Gemeinde Brixen durchaus daran interessiert, gemeinsam mit dem Antragsteller und den Interessensvertretern nach Alternativen zu suchen. Man sperre sich nicht gegen eine Lösung im beiderseitigem Interesse, so Bürgermeister Brunner.
Wir haben in einem Schreiben bereits angekündigt, sowohl an das Amt als auch den zuständigen Landesrat, dass die Gemeinde gerichtlich gegen eine mögliche Konzessionsvergabe vorgehen wird.
Hätte die Beschwerde Erfolg, müssten die Ämter das Projekt unter den von der Gemeinde angeführten Punkten neu bewerten. „Wir haben in einem Schreiben bereits angekündigt, sowohl an das Amt als auch den zuständigen Landesrat, dass die Gemeinde gerichtlich gegen eine mögliche Konzessionsvergabe vorgehen wird“, so Brunner.
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Wohl wieder eine Entscheidung
Wohl wieder eine Entscheidung "für eine besonders w i c h t i g e Firma," die sich das besondere Wohlwollen der Landesregierung "e r a r b e i t e t" hat.
Unweit entfernt davon transportieren Förderbänder Unmengen von Schotter auf die Deponieen.