Politica | Transparenz

Reine Vorsichtsmaßnahme

Landtagspräsident Roberto Bizzo und Generalsekretär Florian Zelger über die strenge Auslegung der Datenschutzbestimmungen. Eine Gegendarstellung.
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Foto: landtag
In den Artikeln „Private Zahlung“ vom 14. März 2018 und „Achammers Transparenz“ vom 15. März 2018, beide von Chefredakteur Christoph Franceschini unterzeichnet, wird dem Südtiroler Landtag vorgeworfen, die Transparenz nicht zu gewährleisten, da die Anfrage des Landtagsabgeordneten Alessandro Urzì über das Schlichtungsverfahren mit Frau Dr. Vera Nicolussi Leck und die entsprechende Antwort nicht veröffentlicht wurden.
Im zweiten Artikel schreibt der Chefredakteur ausdrücklich: „Warum die Öffentlichkeit das nicht wissen darf, bleibt aber ein Geheimnis des Glaubens. Oder es fällt unter die Datenschutzbestimmungen des Landtages.“ Beides trifft nicht zu: Es handelt sich weder um ein Geheimnis, da es eine einfache Erklärung gibt, noch um Sonderbestimmungen des Südtiroler Landtages.
Es handelt sich vielmehr um eine Vorsichtsmaßnahme des Südtiroler Landtags, nachdem die im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33/2013 vorgesehene Veröffentlichungspflicht in Zusammenhang mit den Bezügen der von der öffentlichen Hand bezahlten Führungskräfte vom Verwaltungsgericht Latium ausgesetzt worden ist. In Erwartung einer endgültigen Entscheidung in dieser Sache hat es der Südtiroler Landtag vorsorglich davon abgesehen, die Inhalte der Anfrage und der entsprechenden Antwort auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass die Veröffentlichung später auf der Grundlage dieses Urteils beanstandet werden könnte.
Sowohl die Anfrage als auch die Antwort wurden aber allen Abgeordneten ordnungsgemäß zugeschickt. Falls einige von ihnen die Inhalte dieser Dokumente an die Öffentlichkeit  bringen, haften sie persönlich für ihre Entscheidung
Sowohl die Anfrage als auch die Antwort wurden aber allen Abgeordneten ordnungsgemäß zugeschickt. Falls einige von ihnen die Inhalte dieser Dokumente an die Öffentlichkeit  bringen, haften sie persönlich für ihre Entscheidung.
Auch die staatliche Antikorruptionsbehörde ANAC bestätigte nun die Korrektheit dieser Vorgehensweise des Südtiroler Landtages: In ihrem Schreiben vom 7. März 2018, das am 14. März hinterlegt wurde, schuf sie Klarheit in dieser Angelegenheit und bezeichnete eine Aussetzung der Pflicht für die Verwaltung, die Bezüge zu Lasten der öffentlichen Hand auf ihrer offiziellen Internetseite zu veröffentlichen, als „sinnvoll, solange die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit nicht geklärt ist.“
In diesem Fall geht es also nicht um eine „besonders strenge und absurde Auslegung der Datenschutzbestimmung“, wie im Artikel „Private Zahlung“ behauptet wird, sondern vielmehr um die konsequente und transparente Einhaltung der Vorschriften.
Der Südtiroler Landtag bemüht sich tagtäglich um die Einhaltung der Transparenzauflagen; gleichermaßen setzt er sich aber auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ein. Dabei handelt er nicht nach eigenem Ermessen, sondern mit größter Fairness und im besten Glauben. 
In diesem Fall geht es also nicht um eine „besonders strenge und absurde Auslegung der Datenschutzbestimmung“, wie im Artikel „Private Zahlung“ behauptet wird, sondern vielmehr um die konsequente und transparente Einhaltung der Vorschriften: Anders vorzugehen würde bedeuten, die Rechte der in den Unterlagen genannten Personen zu verletzen. Damit würde sich der Südtiroler Landtag der Gefahr einer Strafanzeige mit Schadenersatzforderungen aussetzen, für die letztendlich die öffentliche Hand – sprich alle Südtirolerinnen und Südtiroler – zur Kasse gebeten würde.
Wir sind zuversichtlich, dass diese Gegendarstellung auf der Webseite www.salto.bz an gleicher Stelle und in ähnlich großem Umfang wie die oben erwähnten Artikel veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
 
Roberto Bizzo
Präsident des Südtiroler Landtages
 
Florian Zelger
Generalsekretär des Südtiroler Landtages