Economia | Gerichtsbarkeit

28 Millionen Euro Steuern eingefroren

Bilanz des letzten Steuergerichtsjahres: 274 von 611 Rekursen abgeschlossen, beträchtliche Steuersummen ausgesetzt. Größtes Problem bleibt der chronische Personalmangel.
Eröffnung des Steuergerichtsjahres Bozen
Foto: SALTO
  • Heute (22.03.2024) wurde im Merkantilgebäude das Steuergerichtsjahr 2024 feierlich eröffnet. Beim Steuergerichtshof Bozen sind im vergangenen Jahr 192 Rekurse eingereicht und 274 Rekurse entschieden worden.

    „Die Anzahl der behängenden Rekurse ist somit um 82 von 419 auf 337 gesunken. Dies bedeutet eine Verringerung der Rückstände um 19,57 Prozent”, erklärt der geschäftsführende Präsident Stefan Tappeiner (ganz links im Titelbild). „Wir haben im Jahr 2023 Steuerverschreibungen in Höhe von 28 Millionen Euro in erster Instanz ausgesetzt. Bis die Verfahren abgeschlossen sind, muss der Betrag nicht gezahlt werden.”

  • Eröffnung des Steuergerichtsjahres: Die hauptamtlichen Richterinnen und Richter sollen über einen Wettbewerb besetzt werden. Foto: SALTO

    Um die Verfahren in Zukunft zu beschleunigen, sieht das in Rom verabschiedete Gesetz Nummer 130 aus dem Jahr 2022 vor, die Richterinnen und Richter am Steuergerichtshof hauptberuflich einzustellen. Die dafür notwendigen Wettbewerbe sollen zeitnah ausgeschrieben werden. Derzeit sind vier der fünf Richter des Steuergerichtshofes erster Instanz entweder Richter anderer Gerichtsbarkeiten oder Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung. Somit haben sie ihre Arbeit als Steuerrichter in der Freizeit ausgeübt.

    Die Folge davon ist, dass die Verfahrensdauer sich in die Länge zieht. Hinzu kommt, dass das Gesetz der Finanzverwaltung relativ lange Fristen für Steuerkontrollen und Steuerfeststellungen einräumt. Die im Jahr 2023 behandelten Fälle haben Steuerverschreibungen für die Jahre 2015 bis 2018 betroffen. In komplizierten Fällen vergehen zwischen Steuerkontrolle und abschließendem Urteil des Obersten Gerichtshofs zehn und mehr Jahre.

    „ Aus dieser extrem langen Verfahrensdauer ergibt sich eine Situation der rechtlichen und finanziellen Unsicherheit”, erklärt Tappeiner in seiner Begrüßungsrede. Das habe nicht nur negative Folgen für die betroffenen Steuerzahler, sondern auch für den Staatshaushalt, da die Steuereintreibung zeitlich verzögert wird. Hierbei handele es sich um „beträchtliche Finanzmittel” für den Staatshaushalt.

    2023 sind von insgesamt 146 Urteilen 39,04 Prozent vollständig zu Gunsten des Steuerzahlers oder der Steuerzahlerin ergangen, 37,67 Prozent hingegen vollständig zu Gunsten der Steuerbehörden. Die restlichen Urteile sind aus anderen Gründen wie Verzicht auf Rekurs oder Unzulässigkeit ausgestellt worden.