Hitzefrei?
Die Quecksilbersäulen klettern in die Höhe, über 30 bis zu 38 Grad. Bei diesen Temperaturen fällt alles schwerer, auch das Arbeiten. Wer bekommt hitzefrei?
Generell könnte man hitzefrei bekommen, sobald gewisse Temperaturen überschritten werden. Die Grenzwerte sind jedoch nirgends festgeschrieben - sie müssten mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Man meint, einen Anspruch auf "hitzefrei" im Job gäbe es nicht im Unterschied zu den Schulen. Das stimmt nur insofern, weil bei "hitzefrei" an Schulen die Außentemperatur der Maßstab ist und alle frei bekommen. Im Arbeitsschutzrecht ist aber nicht die Außentemperatur maßgeblich, sondern die jeweilige Arbeitsplatztemperatur bzw. Arbeitsrauminnentemperatur entscheidet, ob man dort weiterarbeiten muss oder nicht. Grundsätzlich sollten in den Räumlichkeiten nicht mehr als 26 Grad Celsius herrschen. In besonderen Fällen, zu denen auch Sommertage zählen, müssen Beschäftigte aber auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr arbeiten. Der Arbeitgeber muss dann allerdings Schutzmaßnahmen ergreifen, so nach italienischem Arbeitsrecht.
Wie müssen Beschäftigte geschützt werden? Wie Schwangere?
Nach der Arbeitsstätten-Richtlinie müssen die Firmen an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden einen Schutz vor der direkten Sonneneinstrahlung anbringen. Dies können etwa Jalousien sein. Schwangere, stillende Mütter oder Mitarbeiter, die mit einem Attest gesundheitliche Probleme belegen können, können vom Arbeitgeber die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen verlangen. Falls der Arbeitgeber nicht für Kühlung sorgen kann, haben sie ein Recht auf Freistellung an den extrem heißen Tagen.
Wie schützt man sich in Außenberufen?
Draußen arbeitende Menschen sind mit anderen Problemen konfrontiert, es gilt jedoch für sie sich vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Arbeitgeber sind verpflichtet Sonnensegel zu spannen oder Mützen bereitzustellen. Kostenlos muss auch Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor sowie Wasser bereitgestellt werden, verpflichtet das italienische Arbeitsrecht. Zum Schutz der Augen empfiehlt es sich bei starker Hitze Sonnenbrillen zu tragen. Ansonsten droht auf langer Sicht grauer Star.
Was bei Ozonbelastung? Können Arbeitsplätze optimiert werden?
Falls die Ozonwerte überschritten oder Sommersmog gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen. Insbesondere müssen schwere Arbeiten dann begrenzt werden. Der Südtiroler Landeswetterdienst liefert Messdaten und Verhaltenshinweise. Falls es vom Betrieb her möglich ist, empfiehlt es sich eine Anpassung der Arbeits- und Pausenzeit zu bewerkstelligen. So können Arbeiten in den kühleren frühen Morgen oder späten Abend verlegt werden – dies kann auch im Büro sinnvoll sein. Außerdem sollte es mehrere zusätzliche kurze Pausen geben, die in kühleren Bereichen verbracht werden.
Die Hitze lässt sich nicht vermeiden – wohl aber ein zu sorgloser Umgang damit. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter schulen und schützen. Darin sollte es nicht nur um das richtige Verhalten bei Hitze gehen, sondern auch um Erste Hilfe im Fall von Hitzeerkrankungen wie einem Sonnenstich.