Società | Gleichstellung

„Ja zum neuen Prämiensystem“

Mit einem neuem Prämiensystem sollen Unternehmen, welche Menschen mit Behinderung langfristig beschäftigen, mehr Beiträge erhalten. Was vorgesehen ist.
Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz
Foto: Ivan Samkov
Mit einem neuem Prämiensystem sollen zukünftig Bemühungen von Unternehmen, welche Menschen mit Behinderung langfristig und über der Pflichtquote einstellen, belohnt werden.
Gemäß dem Landesgesetz „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (LG Nr. 7/2015) erhalten Unternehmen, welche Menschen mit Behinderungen beschäftigen, bereits Unterstützung vom Land.
Um das bisherige Fördersystem zu einfachen und zu beschleunigen, hat die Landesregierung, auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, von der bisherigen Beitragsformel auf ein Prämiensystem umzustellen.  Die „Richtlinien für die Gewährung von Prämien für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“ wurden am 22. August 2023 genehmigt.
 
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Philipp Achammer: "Das Prämiensystem soll die Gleichstellung fördern"  (Foto: LPA / Fabio Brucculeri) 
 
Sie wird Inkrafttreten, sobald eine entsprechende digitale Plattform aktiv ist. Die Aktivierung der Plattform wird vom der Landesabteilung des Arbeitsmarktservice mit einem Monat Vorlaufszeit bekannt gegeben. Das neue Prämiensystem zielt darauf ab, die Gesuchstellung als auch die Bearbeitung und die Auszahlung der Prämien zu erleichtern, so Landesrat Philipp Achammer.
Er erklärte weiter, dass das Prämiensystem zwischen Unternehmen unterscheiden wird, welche die gesetzlich vorgeschriebene Quote erfüllen und jenen, welche mehr als die gesetzliche Quote beschäftigen. „Mit der Einführung einer Anstellungsprämie belohnen wir die Bereitschaft von Unternehmen und Betrieben, entsprechende Arbeitsstellen anzubieten“, erklärt der Landesrat. „Zudem führen wir eine Stabilitätsprämie ein, die höher ist als die Anstellungsprämie. Mit dieser erkennen wir die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses an und tragen dem Ziel der effektiven Inklusion besser Rechnung. Für Betriebe, welche die Pflichtquote erfüllt haben, wird die Stabilitätsprämie mehr als verdoppelt.“  
 
Für Betriebe, welche die Pflichtquote erfüllt haben, wird die Prämie verdoppelt  
 
Im Sinne der neuen Bestimmungen, können private Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen über befristete oder unbefristete Arbeitsverträge in Vollzeit oder Teilzeit, mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden beschäftigen, um die Prämien ansuchen. Die Prämien stehen Unternehmen zu, die Personen mit einer Zivilinvalidität von mindestens 46% oder einer Arbeitsinvalidität von mindestens 34% beschäftigen und mindestens 180 Tage beschäftigen. Die Antragszeit erstreckt sich vom 1. Feber bis zum 31. März jeden Jahres. Die Anstellungsprämie beläuft sich bei unerfüllter Pflichtquote auf 2.000 Euro und bei erfüllter Pflichtquote auf 4.000 Euro. Die Stabilitätsprämie hingegen macht für Betriebe, welche die vom Staat im Verhältnis zur Betriebsgröße vorgesehene Anzahl an Mitarbeitenden mit Behinderung nicht erreichen, 4000 Euro aus, für jene, welche die Pflichtquote erfüllen, 9000 Euro. Die entsprechenden Anträge sind jeweils in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. März über das Dienstleistungsportal des Landes zu stellen. Ausbezahlt werden die Prämien dann durch das Landesamt für Arbeitsmarktintegration.