Politica | Landtag

Schuler unter Beschuss

Die Autonomiereform hat den Landtag gespalten – unter Beschuss sind auch der Landtagspräsident und das Rechtsamt geraten. Wie Arnold Schuler sich verteidigt.
Arnold Schuler
Foto: Seehauserfoto
  • Der gestrige Auszug (22. April) der Opposition aus dem Landtag hat einen bitteren Beigeschmack hinterlassen: Die politischen Gräben scheinen sich weiter zu vertiefen, und der Vorwurf, Landtagspräsident Arnold Schuler sowie das Rechtsamt hätten sich parteiisch verhalten, wiegt schwer. Wie berichtet, war es zum Eklat gekommen, nachdem die Opposition nicht nur eine Diskussion zur Autonomiereform gefordert hatte, sondern auch Abstimmungen über die einzelnen Punkte. Einige dieser Vorschläge – etwa zur Ansässigkeitsklausel – stießen auf heftigen Widerstand innerhalb der Opposition. Landtagspräsident Schuler hatte daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zum Ergebnis kam, dass zu diesem Zeitpunkt Abstimmungen nicht nur nicht vorgesehen, sondern auch nicht möglich sind. 

  • Der Auszug aus dem Landtag: Die Opposition hat gestern demonstrativ den Landtag verlassen, nachdem nur debattiert, aber nicht abgestimmt werden sollte. Foto: Seehauserfoto
  • Im gestrigen Sonderlandtag entwickelte sich ein regelrechtes Tauziehen: Eine Sitzung folgte auf die nächste, das Landtagspräsidium blieb jedoch bei seiner Haltung. Vor dem demonstrativen Auszug teilten Oppositionsabgeordnete nochmals scharf aus: Schuler und dem Rechtsamt wurde unterstellt, sie hätten parteiisch gehandelt und seien den Anweisungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher gefolgt. Schuler wies diese Vorwürfe noch am selben Tag entschieden zurück. Gegenüber SALTO erklärte er, der politische Angriff gegen seine Person sei das eine – die Kritik an den Mitarbeitenden des Rechtsamtes jedoch etwas völlig anderes. „Es tut mir leid, dass ihre Arbeit in ein schlechtes Licht gerückt wird, denn es ist alles andere als ein Gefälligkeitsgutachten“, so Schuler. Das Gutachten sei auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung erstellt worden. Bereits am vergangenen Donnerstag sei allen Landtagsabgeordneten mitgeteilt worden, dass im Rahmen des Sonderlandtags keine Abstimmung möglich sei. Da es weiterhin Unklarheiten und unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben habe, sei das Gutachten zur Klärung eingeholt worden. „Es war von Anfang an unwahrscheinlich, dass das Gutachten einen Weg aufzeigt, wie man die Bestimmungen des Autonomiestatuts umgehen kann“, betonte Schuler. Zur weiteren Absicherung sei gestern auch das Landtagspräsidium einberufen worden, das diese Meinung zur Vorgangswiese – mit Ausnahme von Team-K-Abgeordneter Maria Elisabeth Rieder – teilte.

  • Landtagspräsident Arnold Schuler: „Die Entscheidung, keine Abstimmung abzuhalten, wurde weder aus dem Bauch heraus getroffen, noch war sie politischem Druck geschuldet, sondern basiert auf der Rechtslage.“ Foto: Seehauserfoto

    „Die Entscheidung, keine Abstimmung abzuhalten, wurde weder aus dem Bauch heraus getroffen, noch war sie politischem Druck geschuldet, sondern basiert auf der Rechtslage“, stellte Schuler klar. Die Autoren von Artikel 103 des Autonomiestatuts, der vorsieht, dass nur über das Gesamtpaket abgestimmt werden kann – nicht über einzelne Punkte –, hätten dies mit einer klaren Absicht so formuliert. „Verhandlungen, wie jene zur Änderung des Autonomiestatuts werden als Paket geführt. Dabei gibt es Punkte, denen man voll zustimmen kann, und andere, mit denen man weniger einverstanden ist. Wenn es zu strittigen Punkten keine Mehrheit gäbe, stünde das gesamte Verhandlungsergebnis infrage“, so Schuler. Deshalb sei man im Rechtsgutachten auch zum Schluss gekommen, dass Abstimmungen im Rahmen des Sonderlandtages zu den einzelnen Punkten des Verfassungsgesetzentwurfes nicht vorgenommen werden können, da man damit von der vorgeschriebenen Prozedur abweichen würde und den weiteren institutionellen Entscheidungsprozess, der ja schon eingeleitet wurde, beeinflussen bzw. vorwegnehmen könnte. 

     

    „Es geht nicht um Sieg oder Niederlage, sondern darum, dass das Recht gewahrt bleibt.“

     

    Ein Sieg für die SVP, die sich selbst als DIE Autonomie-Partei versteht? Für Schuler stellt sich diese Frage nicht: „Es geht nicht um Sieg oder Niederlage, sondern darum, dass das Recht gewahrt bleibt.“ Ob es im heutigen Sonderausschuss (23. April), in dem der Entwurf des Gutachtens zur Autonomiereform erarbeitet wird, ruhiger zugehen wird? Schuler zeigt sich optimistisch: „Ich hoffe sehr, dass wir nach Monaten schwieriger Verhandlungen vorankommen.“

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Hans Punter Mer, 04/23/2025 - 16:58

Mit keiner Silbe sagt der Art. 103 des Statutes, dass es eine Abstimmung im Landtag nur zum Gesamtentwurf einer Statutenänderung geben darf. Wie die Juristen des Rechtsamtes dazu kommen ist schleierhaft. Und ausserdem hat der Präsident zu entscheiden und nicht das Rechtsamt.

Mer, 04/23/2025 - 16:58 Collegamento permanente
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Günther Stocker Mer, 04/23/2025 - 17:57

Bei welcher Partei ist der Schuler, SVP ... AHH, bei jener Partei welche sich immer und immer wieder - laufend und kontinuirlich sich die Gesetze hin biegt wie sie es braucht - und wenn es ihnen vorteilhaft erscheint besinnen sich auf ein GESETZ und sind natürlich die einzigen die was davon verstehen.

Hoffentlich sind bei den Gemeindewahlen ein paar Leute wach wenn sie ihr Kreuz machen.

Mer, 04/23/2025 - 17:57 Collegamento permanente
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Hartmuth Staffler Mer, 04/23/2025 - 20:59

Dass man nicht abstimmen darf, weil man dann eventuell die Annahme des bereits fix vereinbarten Entwurfes verhindern könnte, ist doch recht interessant. Mit dieser Begründung könnte man in Zukunft alle Abstimmungen im Landtag verbieten, weil sie eventuell das verhindern könnten, was die SVP bereits mit ihren faschistischen Freunden vereinbart hat.

Mer, 04/23/2025 - 20:59 Collegamento permanente