Schuler unter Beschuss

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Der gestrige Auszug (22. April) der Opposition aus dem Landtag hat einen bitteren Beigeschmack hinterlassen: Die politischen Gräben scheinen sich weiter zu vertiefen, und der Vorwurf, Landtagspräsident Arnold Schuler sowie das Rechtsamt hätten sich parteiisch verhalten, wiegt schwer. Wie berichtet, war es zum Eklat gekommen, nachdem die Opposition nicht nur eine Diskussion zur Autonomiereform gefordert hatte, sondern auch Abstimmungen über die einzelnen Punkte. Einige dieser Vorschläge – etwa zur Ansässigkeitsklausel – stießen auf heftigen Widerstand innerhalb der Opposition. Landtagspräsident Schuler hatte daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zum Ergebnis kam, dass zu diesem Zeitpunkt Abstimmungen nicht nur nicht vorgesehen, sondern auch nicht möglich sind.
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Im gestrigen Sonderlandtag entwickelte sich ein regelrechtes Tauziehen: Eine Sitzung folgte auf die nächste, das Landtagspräsidium blieb jedoch bei seiner Haltung. Vor dem demonstrativen Auszug teilten Oppositionsabgeordnete nochmals scharf aus: Schuler und dem Rechtsamt wurde unterstellt, sie hätten parteiisch gehandelt und seien den Anweisungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher gefolgt. Schuler wies diese Vorwürfe noch am selben Tag entschieden zurück. Gegenüber SALTO erklärte er, der politische Angriff gegen seine Person sei das eine – die Kritik an den Mitarbeitenden des Rechtsamtes jedoch etwas völlig anderes. „Es tut mir leid, dass ihre Arbeit in ein schlechtes Licht gerückt wird, denn es ist alles andere als ein Gefälligkeitsgutachten“, so Schuler. Das Gutachten sei auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung erstellt worden. Bereits am vergangenen Donnerstag sei allen Landtagsabgeordneten mitgeteilt worden, dass im Rahmen des Sonderlandtags keine Abstimmung möglich sei. Da es weiterhin Unklarheiten und unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben habe, sei das Gutachten zur Klärung eingeholt worden. „Es war von Anfang an unwahrscheinlich, dass das Gutachten einen Weg aufzeigt, wie man die Bestimmungen des Autonomiestatuts umgehen kann“, betonte Schuler. Zur weiteren Absicherung sei gestern auch das Landtagspräsidium einberufen worden, das diese Meinung zur Vorgangswiese – mit Ausnahme von Team-K-Abgeordneter Maria Elisabeth Rieder – teilte.
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Landtagspräsident Arnold Schuler: „Die Entscheidung, keine Abstimmung abzuhalten, wurde weder aus dem Bauch heraus getroffen, noch war sie politischem Druck geschuldet, sondern basiert auf der Rechtslage.“ Foto: Seehauserfoto
„Die Entscheidung, keine Abstimmung abzuhalten, wurde weder aus dem Bauch heraus getroffen, noch war sie politischem Druck geschuldet, sondern basiert auf der Rechtslage“, stellte Schuler klar. Die Autoren von Artikel 103 des Autonomiestatuts, der vorsieht, dass nur über das Gesamtpaket abgestimmt werden kann – nicht über einzelne Punkte –, hätten dies mit einer klaren Absicht so formuliert. „Verhandlungen, wie jene zur Änderung des Autonomiestatuts werden als Paket geführt. Dabei gibt es Punkte, denen man voll zustimmen kann, und andere, mit denen man weniger einverstanden ist. Wenn es zu strittigen Punkten keine Mehrheit gäbe, stünde das gesamte Verhandlungsergebnis infrage“, so Schuler. Deshalb sei man im Rechtsgutachten auch zum Schluss gekommen, dass Abstimmungen im Rahmen des Sonderlandtages zu den einzelnen Punkten des Verfassungsgesetzentwurfes nicht vorgenommen werden können, da man damit von der vorgeschriebenen Prozedur abweichen würde und den weiteren institutionellen Entscheidungsprozess, der ja schon eingeleitet wurde, beeinflussen bzw. vorwegnehmen könnte.
„Es geht nicht um Sieg oder Niederlage, sondern darum, dass das Recht gewahrt bleibt.“
Ein Sieg für die SVP, die sich selbst als DIE Autonomie-Partei versteht? Für Schuler stellt sich diese Frage nicht: „Es geht nicht um Sieg oder Niederlage, sondern darum, dass das Recht gewahrt bleibt.“ Ob es im heutigen Sonderausschuss (23. April), in dem der Entwurf des Gutachtens zur Autonomiereform erarbeitet wird, ruhiger zugehen wird? Schuler zeigt sich optimistisch: „Ich hoffe sehr, dass wir nach Monaten schwieriger Verhandlungen vorankommen.“
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Mit keiner Silbe sagt der…
Mit keiner Silbe sagt der Art. 103 des Statutes, dass es eine Abstimmung im Landtag nur zum Gesamtentwurf einer Statutenänderung geben darf. Wie die Juristen des Rechtsamtes dazu kommen ist schleierhaft. Und ausserdem hat der Präsident zu entscheiden und nicht das Rechtsamt.
Antwort auf Mit keiner Silbe sagt der… von Hans Punter
Ich gehe davon aus, dass…
Ich gehe davon aus, dass sich das Rechtsamt auf gängige Rechtsprechung im Rahmen von Verfassungsgesetzen bezieht. Aus dem zitierten Artikel selbst würde ich auch nicht herauslesen, was Schuler gesagt hat. Punkt 1 bezieht sich klar auf das Prozedere in den Kammern, nicht in anderen Institutionen.
Nicht richtig ist hingegen Ihre Aussage zur Entscheidungsgewalt des Landtagspräsidenten. Wenn er von vorne herein weiß (oder überzeugt ist), dass ein Vorhaben gesetzeswidrig ist, dann ist es auf jeden Fall besser sich an das Gutachten zu halten und sich nicht darüber hinwegzusetzen. Was würde es bringen, wenn die Abstimmung widerrechtlich wäre? Es wäre reine Symbolpolitik.
Das alles ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass man über die Reformvorschläge diskutieren und auch entsprechende Bedenken vorbringen hätte können, ganz unabhängig davon, ob darüber abgestimmt wird oder nicht. Was würde sich durch eine Abstimmung ändern? Die Opposition stimmt dagegen oder enthält sich und die Mehrheit stimmt dafür. Bei getrennter Abstimmung ändern sich höchstens die Prozentsätze. Denn dass das Papier versenkt wird, wird wohl keiner glauben.
Bei welcher Partei ist der…
Bei welcher Partei ist der Schuler, SVP ... AHH, bei jener Partei welche sich immer und immer wieder - laufend und kontinuirlich sich die Gesetze hin biegt wie sie es braucht - und wenn es ihnen vorteilhaft erscheint besinnen sich auf ein GESETZ und sind natürlich die einzigen die was davon verstehen.
Hoffentlich sind bei den Gemeindewahlen ein paar Leute wach wenn sie ihr Kreuz machen.
Dass man nicht abstimmen…
Dass man nicht abstimmen darf, weil man dann eventuell die Annahme des bereits fix vereinbarten Entwurfes verhindern könnte, ist doch recht interessant. Mit dieser Begründung könnte man in Zukunft alle Abstimmungen im Landtag verbieten, weil sie eventuell das verhindern könnten, was die SVP bereits mit ihren faschistischen Freunden vereinbart hat.
Konsensfindung,…
Konsensfindung, Dialogbereitschaft, etc. stellt sich der Otto irgendwie anders aus.
... vor. (nicht "aus"). Sorry
... vor. (nicht "aus"). Sorry
"Stures Festklemmen auf eine…
"Stures Festklemmen auf eine politischen Ansicht," auch wenn sie mit einem ....??? Gutachten unter-mauert wurde, "hat auf der Welt schon zu viel Unheil angerichtet ...!"
... + "sind einige Errungenschaften von KOMPATSCHERs AUTONOMIE-REFORM so -s c h l e c h t-, dass sie eine Debatte im Landtag mit Abstimmung nicht überstehen würden ...???"
Nein Herr Klotz, die…
Nein Herr Klotz, die Entscheidung über die Verfahrensmodalitäten liegt beim Präsidenten, der, wenn er sich seiner Sache nicht sicher ist, das Rechtsamt um seine Meinung befragen kann. Aber bindend ist dessen Gutachten nicht. Und was die Artikeldebatte und -abstimmung betrifft, so fiele dem Präsidenten weiss Gott kein Stein aus der Krone, wenn er den Wünschen der geschlossenen Oppositioner einmal entgegenkäme. Auch wenn er selbst dies nicht für opportun hät.
Antwort auf Nein Herr Klotz, die… von Hans Punter
Sie liegen vollkommen falsch…
Sie liegen vollkommen falsch. Wenn das Gutachten des Rechtsamtes - das ich wirklich gerne lesen würde - eine Aussage zum Verfahren trifft, ist es ein Gebot der Vorsicht, sich daran zu halten. Andernfalls riskiert derjenige, der sich darüber hinwegsetzt, persönliche Konsequenzen. Wenn sich jemand nur dann an Rechtsgutachten hält, wenn sie seine Ansichten bestätigen, ist er fehl am Platz.
Abgesehen von der Tatsache, dass das Ergebnis einer Abstimmung, die gegen ein Verfahren verstößt, keinen Wert hätte. Was verrückt ist, ist, dass man ja durchaus darüber diskutieren hätte können. Die Abstimmung selbst ist im Grunde ja nebensächlich, sieht man ja am Ergebnis der Beratung der Sonderkommission.