Cronaca | Gerichtschronik

Thomas Ladurner: "Ich habe die Belege zu wenig kontrolliert"

Thomas Ladurner verwehrt sich gegen die Vorhaltungen aus dem Haftbefehl. Ein kleines Eingeständnis macht der Meraner Anwalt beim Garantieverhör am 22. Mai. Klein, aber immerhin.

Richterin Silvia Monaco hört sich alles genau an. In Hausarrest bleibt Thomas Ladurner dennoch, auch wenn seine Anwälte die Entlassung beantragt hatten. Und trotz seiner Aussage am 22. Mai beim Garantieverhör: "Ich habe kein Geld unterschlagen."

Ladurner weist damit alle Vorwürfe zurück, die den Haftbefehl ausmachen: Nein, er habe als Sachwalter kein Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet und nein, er habe auch auf das Testament bzw. dessen Auswirkungen keinen Einfluss ausgeübt. Ruhen lassen wird der Anwalt aus Meran, der in der renommierten Kanzlei von Karl Zeller beschäftigt ist, alle seine 15 Sachwalterschaften, die er derzeit ausübt. Auch die Erbschaften, die er betreut, werden an einen anderen Rechtsanwalt weitergegeben.

Beharrlichkeit von seiten der ukrainischen Pflegerin, Olga Barischeva: Die Vorwürfe, die sie gegen Thomas Ladurner erhoben hat, wiederholt sie. 3.000 Euro monatlich sollte Ladurner vom Konto der Rentnerin, die er als Sachwalter betreute, abheben. 3.000 Euro, die der urkainischen Pflegerin bzw. der Pflegebedürftigen zugestanden hätten. Ihr, der Badante, habe Ladurner jedoch nur 1/3 von diesem Betrag übergeben, unterschreiben musste sie aber für die volle Summe. Und: sie sollte so viele Belege liefern, wie nur möglich.

Barischeva ist nicht nur Pflegerin, sie ist auch die Nichte des verstorbenen Mannes der Geschädigten. Testamentarisch begünstigt wurde sie wohl auch deshalb, 200.000 Euro sollten der Ukrainerin gehören.

"Ich habe die Belege zu wenig kontrolliert", räumte Thomas Ladurner am 22. Mai beim Garantieverhör dann dennoch ein. Dass der sportliche Südtiroler Aktien im Wert von 114.000 Euro besitzt macht die Staatsanwaltschaft hellhörig. Sie beschlagnahmt, die bei einem Vermögensverwalter gelagerten Wertpapiere. Ladurner erklärt, die Aktien mit regulär verdientem Geld bezahlt zu haben.

Richterin Monaco lässt Ladurner nicht gehen, "Beweisverdunkels- und Tatwiederholungsgefahr" bestünde. Die Verteidigung wird die Enthaftung des Anwaltes beantragen, der Schaden für den Ruf des Anwalts sei jetzt schon erheblich, so der Verteidiger Fabrizio Francia. Gespannt erwartet werden nun die Aussagen der betagten Frau, die sich sowohl dem Rechtsanwalt Thomas Ladurner sowie der Badante Olga Barischeva anvertraut hatte. Ein Gutachten, soll die Zurechnungsfähigkeit der Pflegebeürftigten nun klären.