Economia | Gemeindepolitik

Albrecht Plangger für mehr Gemeindenfreiheit

Keine zentrale Vergabe- und Einkaufsstelle mehr für Gemeinden, zumindest vorläufig. Diesen Gesetzesaufschub erzielte SVP-Parlamentarier Albrecht Plangger in Rom.

Würde es nach dem sogenannten IRPEF-Dekret vom 23. Juni 2014 gehen, könnten sämtliche Südtiroler Gemeinden ihre Ausschreibungen und Ankäufe nur mehr über die "zentrale Vergabestelle" (centrale di committenza) abwickeln, auch die kleinsten Einkäufe. Schluss mit den direkten Aufträgen unter 40.000 Euro, Schluss mit den dringenden Instandhaltungen in Schulen und Kindergärten vor allem in der Sommerpause, denn der Identifikationskodex für Ausschreibungen, der sogenannte CIG-Kodex durfte letzthin von Gemeinden nicht mehr angewandt werden, wenn es um Bestellungen außerhalb der zentralen Vergabestelle ging.

Diese Konzentration aller Ausschreibungen, Beauftragungen und Ankäufe der Gemeinden auf die lokale Vergabestelle und die Einkaufsagentur CONSIP würde die Gemeindeautonomie zunehmend schwächen, fand SVP-Parlamentarier Albrecht Plangger und wurde aktiv.  "Wenn Gemeindeverwaltungen auf die zentrale Vergabestelle angewiesen sind, hat dies unweigerlich negative Folgen für die lokalen wirtschaftlichen Kreisläufe, das lokale Handwerk und den einheimischen Handel, wenn im Dringlichkeitsfalle oder bei kleinen Einkäufen nicht mehr der Handwerker von nebenan und der Dorfladen berücksichtigt werden können, vom Zeitverlust und unzumutbarem Bürokratieaufwand ganz zu schweigen“, so Plangger.

Dank einer guten Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Gemeindenverband, einigen Gemeindesekretären und intensiven Bemühungen einer Gruppe von ehemaligen Bürgermeistern sei es nun gelungen, das Thema im Parlament auf die höchste politische Ebene zu hieven und eine Gesetzesänderung zu starten, die in der Staat-Regionen-Konferenz vom 10. Juli gutgeheißen und mit einem Abänderungsantrag im Verfassungsausschuss der Kammer genehmigt wurde. Damit wurde eine Verschnaufpause erreicht.

So können nun sämtliche Beauftragungen von Einkäufen von Gütern und Dienstleistungen (acquisizione di beni e servizi) bis 1. Jänner 2015 und alle Beauftragungen von Arbeiten (acquisizione di lavoro) bis 1. Juli 2015 so getätigt werden wie bisher. Auch Direktbeauftragungen können wie gehabt erledigt werden, teilt der Vinschger Abgeordnete Plangger mit. Nach diesem Zeitraum sollen Direktbeauftragungen unter dem Schwellenwert von 40.000 Euro nur mehr von Gemeinden über 10.000 Einwohner getätigt werden.

„Das Ergebnis ist für uns zwar alles andere als zufriedenstellend, aber immer noch besser als nichts“, so der SVP-Parlamentier. „Ich sehe es als eine respektable Zwischenlösung bzw. eine Verschnaufpause, um die „zentralistische Politik“ der Regierung zu ändern, da eine Konzentration aller Ausschreibungen, Beauftragungen und Ankäufen der Gemeinden auf die lokale Vergabestelle und die Einkaufsagentur CONSIP die Gemeindeautonomie grundsätzlich schwächt und in erster Linie die Peripherie aushungern würde“, meint Plangger.

Nun werde nach langfristigen Lösungen gesucht, mit der Regierung und besonders mit Unterstaatssekretär Gianclaudio Bressa, in dessen Kompetenzbereich diese Norm für Gemeinden fällt. Die Korruption laufe nämlich nicht so sehr auf dieser Ebene ab, sondern viel mehr etwa bei Großaufträgen wie der EXPO und dem Hochwasserschutz in Venedig, schreibt Plangger. "Anstatt dort eine Korruption zu wittern, wo die periphere Gemeinde auf die lokalen und kurzen Kreisläufe setzt, indem sie den einheimischen Handwerker ruft, der auch am Feiertag zur Verfügung steht und zudem vertrauenswürdig ist. Südtirol wird gut verwaltet, daher braucht es diesen übertriebenen Bürokratismus sicherlich nicht. Die Südtiroler Bürgermeister wollen verwalten und nicht Papier produzieren ohne Ende“, unterstreicht Plangger zum Schluss.