Hasspostings haben gerichtliche Konsequenzen
Dass Hetze und Hasspostings in den sozialen Netzwerken strafrechtliche Konsequenzen haben, wird in Österreich seit kurzem unter Berufung auf den Verhetzungsparagraphen strikter verfolgt. Jahrelang konnten sich Schreiber in Online-Foren hinter Pseudonymen und Datenschutz verstecken, blieben Beleidigungen, Mobbing, Drohungen und Rassismus im Netz ohne Folge. Nun hat es bereits einige Urteile gegeben, die deutlich klarmachen, wo die Grenzen zu ziehen sind. So wurde Anfang Oktober ein Linzer verurteilt, weil er einen Link auf eine kreditschädigende Seite gepostet hatte. Die betroffene Bank klagte und gewann.
Diese Woche wurde in Korneuburg ein Mann von der Staatsanwaltschaft zu 100 Stunden Sozialarbeit verpflichtet, weil er auf der privaten Facebook-Seite des österreichischen Außenministers Sebastian Kurz antisemitische Texte veröffentlichte: "Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht", sowie "Friede existiert erst dann, wenn die Juden komplett verschwinden..." Obwohl er vor Gericht diese Aussagen zu relativieren versuchte, verurteilte ihn die Richterin zu einer Strafe, die mit Sozialarbeit abzugleichen ist.
In Salzburg hingegen gab es eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten, wenn auch bedingt, für den Facebook-Schreiber, der folgendes schrieb: "Bettler gehören in die berühmtesten Duschen der Welt in Mauthausen." Hierfür könne keine milde Strafe gewährt werden, befand der Salzburger Richter, aus präventiven Gründen werden der Mann verurteilt.
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