“Noch keine Basis für den Bonus”
Es hat fast einen Monat gedauert. Nun ist die Replik des Südtiroler Gemeindenverbandes auf die Kritik der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) von Ende Dezember da. Südtirols Gemeinden weigerten sich, den Bürgern, die darauf Anrecht hätten, den nationalen Wasserbonus auszuzahlen. So der Vorwurf des inzwischen in den Ruhestand getretenen langjährigen VZS-Geschäftsführers Walther Andreaus. Die Gemeinden, so Andreaus, würden sich auf ein Dekret des Landeshauptmannes aus dem Jahr 2017 berufen, in dem es heißt, dass Gemeinden eine Befreiung oder Herabsetzung des Tarifs festlegen können. “Das springende Wort ist dabei ‘können’ – denn Südtirols Gemeinden interpretieren dies eben dahingehend, dass sie keinen Bonus gewähren müssen.” Es gehe aber nicht an, so Andreaus weiter, dass in Südtirol nationale Rechte “wegargumentiert” würden.
Mit folgender Stellungnahme reagiert der Gemeindenverband bzw. dessen Präsident Andreas Schatzer auf die vorgebrachten Vorwürfe:
“Nach der Veröffentlichung der Presseaussendungen der Verbraucherzentrale zum staatlichen Wasserbonus möchte der Präsident des Gemeindenverbandes klarstellen, dass die Behauptung, Südtirols Gemeinden würden ‘unter dem Vorwand der lokalen Gesetzgebungskompetenzen die nationalen Rechte einfach weg argumentieren’, nicht zutrifft und somit völlig aus der Luft gegriffen ist.
Laut Art. 13 des Autonomiestatutes müssen aufgrund der autonomen Kompetenzen die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde für Strom und Wasser (ARERA) mit den Provinzen abgestimmt werden. Die Arbeiten zur Abfassung des entsprechenden Protokolls laufen seit dem Jahr 2018, konnten bisher aber leider noch nicht abgeschlossen werden. In Bezug auf den Wasserbonus sind die Provinzen Bozen und Trient und die Aufsichtsbehörde dahingehend verblieben, dass die entsprechende Regelung in den beiden autonomen Provinzen vorerst nicht zur Anwendung kommt. Bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Einvernehmensprotokolls fehlt den Gemeinden daher die Basis für die Auszahlung des staatlichen Bonus.
Das Dekret des Landeshauptmannes aus dem Jahr 2017 sieht die Möglichkeit vor, Tarifbegünstigungen beim Bezug von Trinkwasser für besondere Kategorien einzuführen. Dies liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Gemeinden und hat mit dem staatlichen Bonus überhaupt nichts zu tun. Die bei der Gewährung der Tarifbegünstigungen entstehenden Mindereinnahmen müssen jedoch mit anderen Einnahmen kompensiert werden.
In diesem Zusammenhang möchte der Gemeindenverband auch noch darauf hinweisen, dass die Trinkwassertarife in Südtirol durchschnittlich 50 Prozent niedriger sind als im gesamtstaatlichen Vergleich. Die Gemeinden müssen die Ausgaben für den Dienst über den Tarif von den Bürgern einfordern und verdienen somit am Trinkwasser nichts.”
Die Verbraucherschützer hingegen haben angekündigt, wegen des verwehrten Wasserbonus vor Gericht zu ziehen.