Economia | Stromproduktion

Förderprämie für Eigenverbrauch

Das Umweltministerium hat einen mit Spannung erwarteten Entwurf zur Förderung von Energiegemeinschaften vorgelegt. Nun braucht es die Genehmigung der EU-Kommission.
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Foto: Roy Buri / Pixabay
Auf dieses Dokument haben zahlreiche private Haushalte, Unternehmen und Gemeinden lange gewartet: Das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat jetzt einen Entwurf zur Förderung von erneuerbaren Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenverbraucher*inen von „grüner“ Energie vorgelegt. Der Entwurf, der an die EU-Kommission zur Genehmigung weitergeleitet wird, enthält wichtige Bestimmungen, die von den bislang bekannten Vorschlägen aus dem Ministerium in einigen wichtigen Punkten abweichen.
 
 
So wird die gemeinsam produzierte Energie, die von den Mitgliedern einer Energiegemeinschaft oder einer Gruppe von Eigenverbraucher*innen selbst genutzt wird, nicht mehr mit einem Fixbetrag gefördert, sondern mit einer Förderprämie, die sich aus einem fixen und einem variablen Teil, der sich am Marktpreis orientiert, zusammensetzt. „Diese Regelung benachteiligt aufgrund unserer Berechnungen bei hohen Strompreisen vor allem größere Anlagen und schafft in diesem Marktsegment keine Anreize“, sagt dazu Rudi Rienzner, Direktor des Südtiroler Energieverbandes. Positiv sei dagegen, dass die Förderprämie für PV-Anlagen in Norditalien und damit auch in Südtirol aufgrund der geringeren Sonneneinstrahlung um zehn Euro pro erzeugter Megawattstunde erhöht wird. Der SEV begrüßt zudem die Bestimmung, laut der die gesamte gemeinsam erzeugte Energie von den Produzent*innen auf dem Markt verkauft werden kann.
Der Entwurf des Förderdekrets sieht auch Kapitalbeiträge aus den Fonds des italienischen Plans für Aufbau und Resilienz (PNRR) für Investitionen von Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenverbraucher*innen vor, die ihren Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Allerdings ist die Beitragsvergabe nur in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner*innen möglich. „Das ist schade, weil damit in vielen Gemeinden kein Förderanspruch besteht“, erklärt Rudi Rienzner. Während der Konsultationsphase zu diesem Dekret, das noch abgeändert werden kann, hat der SEV dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen vorgelegt, von denen einige übernommen wurden.