Economia | Stromproduktion

Förderprämie für Eigenverbrauch

Das Umweltministerium hat einen mit Spannung erwarteten Entwurf zur Förderung von Energiegemeinschaften vorgelegt. Nun braucht es die Genehmigung der EU-Kommission.
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Foto: Roy Buri / Pixabay
Auf dieses Dokument haben zahlreiche private Haushalte, Unternehmen und Gemeinden lange gewartet: Das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat jetzt einen Entwurf zur Förderung von erneuerbaren Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenverbraucher*inen von „grüner“ Energie vorgelegt. Der Entwurf, der an die EU-Kommission zur Genehmigung weitergeleitet wird, enthält wichtige Bestimmungen, die von den bislang bekannten Vorschlägen aus dem Ministerium in einigen wichtigen Punkten abweichen.
 
 
So wird die gemeinsam produzierte Energie, die von den Mitgliedern einer Energiegemeinschaft oder einer Gruppe von Eigenverbraucher*innen selbst genutzt wird, nicht mehr mit einem Fixbetrag gefördert, sondern mit einer Förderprämie, die sich aus einem fixen und einem variablen Teil, der sich am Marktpreis orientiert, zusammensetzt. „Diese Regelung benachteiligt aufgrund unserer Berechnungen bei hohen Strompreisen vor allem größere Anlagen und schafft in diesem Marktsegment keine Anreize“, sagt dazu Rudi Rienzner, Direktor des Südtiroler Energieverbandes. Positiv sei dagegen, dass die Förderprämie für PV-Anlagen in Norditalien und damit auch in Südtirol aufgrund der geringeren Sonneneinstrahlung um zehn Euro pro erzeugter Megawattstunde erhöht wird. Der SEV begrüßt zudem die Bestimmung, laut der die gesamte gemeinsam erzeugte Energie von den Produzent*innen auf dem Markt verkauft werden kann.
Der Entwurf des Förderdekrets sieht auch Kapitalbeiträge aus den Fonds des italienischen Plans für Aufbau und Resilienz (PNRR) für Investitionen von Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenverbraucher*innen vor, die ihren Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Allerdings ist die Beitragsvergabe nur in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner*innen möglich. „Das ist schade, weil damit in vielen Gemeinden kein Förderanspruch besteht“, erklärt Rudi Rienzner. Während der Konsultationsphase zu diesem Dekret, das noch abgeändert werden kann, hat der SEV dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen vorgelegt, von denen einige übernommen wurden.
 
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Gianguido Piani Sab, 02/25/2023 - 11:25

Seit Anfang der 1990er wurde "der Markt" zur einzigen Lösung in der Energiewirtschaft erkoren. Die letzten Jahre ist elektrische Energie im Markt so teuer geworden, dass eine private Sonnenanlage sich in wenigen Jahren zurückzahlt. Ganz nach elementaren Marktregeln. Wozu brauchen wir die Anreize, dann? Was selten gesagt wird, ist, dass alle Prämien für Sonnenenergie, für Effizienz usw. von anderen Kunden getragen werden, als "oneri di sistema". Diese wurden aufgrund der Krise der letzten Jahre vorläufig auf Null gesetzt. Aber ein Blick in eine Stromrechnung vor 2021 ist aufschlussreich.
In Deutschland gibt es kein Gesetz über Energiegemeinschaften, dafür existieren etwa 900 EG. Hauptsache, man kann sich organisieren, auch ohne explizite Förderungen, um es zu tun.
Im neuen Regelwerk fehlen mindestens noch zwei Schlüsselkomponente. Zum einen, marktorientierte Preise auf Stundenbasis. Da könnte der Endkunde viel einfacher selbst erreichen, was über die Energiegemeinschaft komplizierter wird. Die Energieverkäufer würden jedoch auch überflüssig. Zum anderen, die Schnittstelle für die automatische Ablesung der Daten von den elektronischen Zählern. Beide Lösungen wären sehr einfach zu verwirklichen, die sind sogar in der EU-Richtlinien, im italienischen Gesetz und in den ARERA-Beschlüssen vorgesehen. Gemacht wird es trotzdem nicht.

Sab, 02/25/2023 - 11:25 Collegamento permanente
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Gianguido Piani Lun, 02/27/2023 - 13:44

In risposta a di Am Pere

Stromverkäufer haben keine technische Funktion. Den Strom erzeugen andere. Das Hochspannungsnetz gehört Terna und Verteilnetze lokalen Unternehmen, die auch die Daten aus den Zählern ablesen. Die einzige Funktion der Stromverkäufer ist aus dem variablen (Markt-)Stundenpreis einen Fixpreis über das ganze Jahr zu bilden und diesen Preis den Endkunden anzubieten. Dieser Endpreis ist somit das Ergebnis von Spekulation über künftige Strompreise plus Gewinnmarge plus Werbung für die Endkunden plus Gehalt und Boni des Vorstandes plus einige andere Details. Mit dem Stundenpreis brauchen wir keine Werbung zu finanzieren, keine unerwünschten Anrufe, keine teuren Urlaubsreisen des Vorstandes usw.

Lun, 02/27/2023 - 13:44 Collegamento permanente
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Josef Fulterer Mar, 02/28/2023 - 06:48

In risposta a di Dietmar Nußbaumer

Es braucht klare nach-vollziehbare Regeln für die Alternativ-Stromerzeuger, ganz ohne öffentliche Beiträge und "für den überschüssigen, sowie beim Bedarf von fehlenden Strom mit den gierigen Strom-Verteiler-Gesellschaften," dann wird recht eine sinnvolle Entwicklung zum Strom von der Sonne und dem Wind einsetzen.

Mar, 02/28/2023 - 06:48 Collegamento permanente