Cronaca | Justiz

Berlusconis Strafenregister wächst

Zweiter Schuldspruch für Silvio Berlusconi in zwei Monaten: Der Ex-Premier wurde im Mailänder Ruby-Prozess zu sieben Jahren Haft verurteilt und mit dem lebenslangen Verbot belegt, öffentliche Ämter zu bekleiden. Doch auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Foto: Marion Lafogler

Das Mailänder Gericht sah es als erwiesen an, dass Berlusconi mit der damals minderjährigen Nachtclubtänzerin Karima El Mahrough – alias Ruby – bezahlten Sex gehabt und sich damit eine Straftat zuschulden hatte kommen lassen. Nach Darstellung der Anklage hat Berlusconi insgesamt mehr als 4,5 Millionen Euro für die Dienste der jungen Frau gezahlt. Außerdem habe der Politiker sein Amt missbraucht, um Ruby im Mai 2010 aus dem Polizeigewahrsam zu holen. Er habe den Beamten vorgegaukelt, es drohe eine diplomatische Krise mit Ägypten, wenn sie die Jugendliche nicht freiließen, die er als Nichte des damaligen ägyptischen Staatschefs Husni Mubarak ausgab.

Mit dem Urteil gingen die Richterinnen über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die sechs Jahre Haft gefordert hatte. Berlusconis Anwälte hatten auf Freispruch plädiert. Sie gaben kurz nach dem Urteil bekannt, Berufung einzulegen. Das Urteil wird erst nach der dritten Instanz rechtskräftig.

Allerdings handelt es sich bereits um die zweite Verurteilung Berlusconis innerhalb von zwei Monaten. Anfang Mai war er wegen Steuerbetrugs in zweiter Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. In diesem Prozess wird im Herbst das definitive Urteil in dritter Instanz erwartet. Gegen den 76-Jährigen wird auch wegen Bestechung eines Senators ermittelt