Politica | Wien - Grundrechte

Die Verantwortung von Ministerin Sporrer

Sporrer ist nicht verantwortlich für die Malversationen in der österreichischen Justizbehörde. Das System für willkürliche Vermögenskonfiskation wurde schon vor Jahrzehnten eingerichtet. Doch sollte die Justizministerin für Aufklärung sorgen.
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Justizministerin Anna Sporrer mit Bundespräsident Alexander van der Bellen bei der Angelobung am 3. März 2025
Foto: Justizministerin Anna Sporrer mit Bundespräsident Alexander van der Bellen bei der Angelobung am 3. März 2025 (Foto: BKA)
  • Ich führe keinen Angriff auf die österreichische Justizministerin Sporrer. Ich mache sie auch nicht verantwortlich für Malversationen im Justizapparat. In meinem Schreiben befrage ich Sporrer nur nach möglichen  Maßnahmen, die sie setzen kann. Damit willkürliche Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch in tausenden Fällen aufgeklärt und beendet wird. Mit dem Ziel einer Verbesserung von Demokratie, Rechtsstaat und Medienfreiheit in Österreich.

    Damit unterscheide ich mich deutlich von der Aktion, die Florian Klenk von der Wiener Stadtzeitung Falter gegen Sporrer betreibt. Offenbar soll die Justizministerin ein weiteres Opfer der Methode Klenk werden. Klenk machte ihr aktuell Todesfälle in österreichischen Gefängnissen zum Vorwurf. „Wie Justizministerin Anna Sporrer ihre Verantwortung abwälzt“, schrieb Klenk (Falter, 10. 2. 2026).

    Auch ist Klenk empört, dass er die Justizanstalten nicht betreten darf, um seine Recherchen als Journalist durchzuführen. Das Verbot wurde durch aktuell durchgeführte Ermittlungen der zuständigen Behörden begründet, dennoch folgten massive Proteste durch seine vertrauten Kommilitonen in der österreichischen Medienszene, die diese Einschränkung in einer Presseaussendung als einen Angriff auf die Pressefreiheit bewerten wollten:
    „Offener Brief an Justizministerin Anna Sporrer von Concordia, Presserat und Reporter Ohne Grenzen“. 
    (Walter Strobl, Presseclub Concordia, APA-OTS, 20. 2. 2026)


    Angriff auf die Pressefreiheit wird mit dem Zivilrecht geführt

    Doch wird die Pressefreiheit in Österreich bereits gefährlicher bedroht. Auf medienrechtliche Grundlagen wird dabei verzichtet. Strafrechtlich können keine Argumente genannt werden. Journalisten werden  mit zivilrechtlichen Methoden blockiert. Sie verlieren ihre Wohn- und Arbeitsräume, ihre Konten werden beschlagnahmt, alle Vermögenswerte übernommen, die Arbeitsunterlagen und Notizen konfisziert. Es sind bereits mehrere Journalisten in Österreich von zivilrechtlichen Angriffen schwer getroffen: 
    Der schwere Angriff auf die Pressefreiheit wird mit dem Zivilrecht geführt“, Tabula Rasa Magazin, Erstveröffentlichung: 1. 7. 2023,
    www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-der-schwere-angriff-auf-die-pressefreiheit-wird-mit-dem-zivilrecht-gefuehrt

    Konkurrenten werden mit dieser fortgeschrittenen Methode von Mobbing gezielt ausgeschaltet. Dabei werden zivilrechtliche Übergriffe nicht nur gegen Journalisten eingesetzt. Es wird das Vermögen von ehrenwerten Bürgern mit unterschiedlicher Herkunft und Profession willkürlich übernommen. Die Betroffenen sind nicht grundsätzlich „Behinderte“ oder zu schwache „Krüppel“, wie fälschlicherweise behauptet wird, sondern in zahlreichen Fällen voll einsatzfähige und gut motivierte Personen, deren berufliche und private Projekte beschädigt werden.

    Parlamentarische Anfragen nennen Seilschaften in der Justiz

    Die Organisation eines führenden Sachwalters ist diesbezüglich in Wien seit Jahren bekannt, doch erfolgten nach Strafanzeigen keine Ermittlungen durch die zuständigen Behörden. Die staatlichen Stellen setzten  grundsätzlich keine Maßnahmen. Es wurde erklärt, dass eine Zuständigkeit bei solchen Fällen nicht gegeben sei.

    Parlamentarische Anfragen bestätigten diese Problematik. Die  Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen erkannten in einer Anfrage vom 31. März 2011 „betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte“:
    „Im Rahmen der Kritik wird u. a. von regelrechten Seilschaften unter Sachwaltern, Anwälten, Notaren, Ärzten, Psychologen und anderen Gutachtern gesprochen“.

    Demnach wurden „Missstände vom jeweiligen verantwortlichen Richter abgeschmettert“. Deshalb wurde die Einrichtung einer „unabhängigen Beschwerdestelle“ gefordert, damit endlich eine Zuständigkeit geschaffen wird, um die Übergriffe zu untersuchen. Die damalige Justizministerin Beatrix Karl wurde diesbezüglich gefragt:
    „Werden Sie eine unabhängige Beschwerdestelle betreffend Sachwalterschaftsfälle einrichten“.
    (Anfrage der Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte vom 31. 3. 2011).

    Justizministerin Sporrer muss Initiative zeigen

    Welche Maßnahmen sind, rund 15 Jahre nach dieser parlamentarischen Anfrage, zu fordern. Es muss deutlich dafür gesorgt werden, dass die Übergriffe mit willkürlicher Vermögenskonfiskation in Österreich nie wieder möglich sind. 

    Eine unabhängige Kommission muss eingesetzt werden, die die zivilrechtlichen Übergriffe korrekt untersucht. Eine Beschwerdestelle muss eingerichtet werden, die die Fälle exakt dokumentiert. Mit einer Transparenzdatenbank wird erkennbar gemacht, welche Richter, Sachwalter und Gutachter für die Fälle verantwortlich sind. Die Betroffenen müssen entschädigt und die enteigneten Vermögenswerte restituiert werden. Journalisten dürfen nicht verfolgt werden, wenn sie über solche Malversationen der Justizbehörden recherchieren. 

    Was wird jetzt von Justizministerin Sporrer erwartet. Sie soll nicht die Verantwortung für ein System übernehmen, das seit Jahrzehnten in der österreichischen Justizbehörde eingerichtet wurde, um willkürliche Vermögensübernahmen durchzuführen. Dafür soll sie nicht ihren Rücktritt erklären. Vielmehr soll Sporrer dafür sorgen, dass der desaströse Zustand der österreichischen Justiz beendet wird. Von  der Justizministerin wird erwartet, dass sie dafür die dringend notwendigen Initiativen setzt.
     

  • Die Presseanfrage an Justizministerin Sporrer

    Frau
    Dr.in Anna Sporrer
    Bundesministerin für Justiz

    Bundesministerium für Justiz
    Museumstraße 7
    A-1070 Wien


    Presseanfrage:
    Verletzungen der Grundrechte in Österreich


    Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

    Ich bereite Publikationen über den Schutz des Eigentums in der Europäischen Union vor. Als Leitbild für Ihre Aufgabe als Justizministerin betonten Sie:

    „Ein starker Rechtsstaat ist für unsere Demokratie unverzichtbar. Als Justizministerin werde ich daher mit einer von der Politik unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft dafür sorgen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt wird. Ein zentraler Bestandteil eines starken Rechtsstaats ist der Schutz der Menschenrechte. Deshalb setze ich mich für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen gleichberechtigt und in Freiheit leben können“.

    Ich ersuche Sie deshalb um Ihre Stellungnahme zu gravierenden Verletzungen der Grundrechte in Österreich.


    Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich

    In Österreich ist ein ernsthafter Verlust der Rechtsstaatlichkeit belegt. Im aktuellen Jahresbericht für 2024 nannte die österreichische Volksanwaltschaft an Anzeigen, die Fehlverhalten der Gerichte betreffen: 7.497 Fälle

    Zahlreiche Beschwerden betreffen willkürliche Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch. Die totale Übernahme des Vermögens wird zivilrechtlich durchgeführt durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft, die aktuell mit dem Begriff Erwachsenenvertretung präsentiert wird. Diesbezüglich dokumentiert wurden bei der österreichischen Volksanwaltschaft für den Zeitraum von 2010 bis 2023:
    2.199 Fälle.
     

    Hohe Dunkelziffer

    Es ist eine hohe Dunkelziffer gegeben, denn zahlreiche Klagen wurden von der Volksanwaltschaft nicht bearbeitet, da dafür „die unabhängige Gerichtsbarkeit“ zuständig wäre.

    Der Amtsmissbrauch findet in den österreichischen Gerichten statt. Nachweislich involviert sind nicht nur Bezirksgerichte, sondern auch Landesgerichte für Zivilrechtssachen und der Oberste Gerichtshof. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden von den österreichischen Behörden nicht untersucht. Die Korruption reicht belegbar bis in das Bundesministerium für Justiz.

    Konfiskation des gesamten Vermögens. Auch der Einkünfte und Renten. Durch Amtsmissbrauch. Ohne strafrechtliche Begründung.  Zivilrechtlich durchgeführt. Mit dem simplen Argument: Zu schwach.

    Darüber wurde erstmals bereits im Juni 2017 berichtet in The European:

    Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt:
    Der Fall Österreich
    The European, 6. 6. 2017
    (siehe Beitrag im Attachment)


    Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt

    Es wird damit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7), die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 11),  Freiheit der Kunst und der Wissenschaft (Artikel 13) und die Unternehmerische Freiheit (Artikel 16).

    Es wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

    1. Welche Maßnahmen werden Sie als Justizministerin anordnen, damit diese Verletzungen des Eigentumsrechts endlich aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorgegangen wird?

    2. Es ist eine akute Gefährdung von Betroffenen durch die Übergriffe gegeben. Es sind deshalb Sofortmaßnahmen erforderlich. Welche Unterstützung für Betroffene werden Sie als Justizministerin einleiten?

    3. Welche Maßnahmen werden für die vollständige Restitution und für die Entschädigung der Betroffenen gesetzt?

    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

    mit besten Grüßen
    Mag. Johannes Schütz

    Mag. Johannes Schütz
    Wien, Austria (jetzt im Exil im Ausland)
    www.journalist.tel
     

  • Links

    Verletzungen des Eigentumsrechts
    Salto, 15. 11. 2022
    www.salto.bz/de/article/15112022/verletzungen-des-eigentumsrechts

    Sachwalter: Politiker kennen das Problem
    Salto, 3. 6. 2023
    www.salto.bz/de/article/03062023/sachwalter-politiker-kennen-das-problem

    Im Krematorium
    Korrespondenz mit Peter Kostelka
    Kostelka war Generalsekretär des International Ombudsman Instituts.
    Salto, 4. 3. 2025
    www.salto.bz/de/article/04032025/im-krematorium