Economia | Kennzeichnung
Noch keine Strafen ausgestellt
Foto: Pixabay
Im vergangenen April hat der Südtiroler Landtag der Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern genehmigt. In Kraft getreten ist das Gesetz am 9. August. Im Rahmen der Genehmigung des Gesetzesentwurfes wurde auch ein Beschlussantrag der Freiheitlichen angenommen, mit welchem gezielte Maßnahmen ergriffen werden sollen, damit in den heimischen Lebensmittelgeschäften und Supermärkten vermehrt „Südtirol-Regale“ eingerichtet werden.
Im Rahmen der aktuellen Fragestunde hat sich Andreas Leiter Reber, Landtagsabgeordneter der Freiheitlichen, nach dem Stand der Dinge erkundigt. Wie Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer in seinem Antwortschreiben mitteilt, sei es Ziel der Landesregierung, die lokalen Kreisläufe und somit die Produktion von heimischen Lebensmitteln zu unterstützen. Verantwortlich für die Vermarktung der Lebensmittel mit Qualitätszeichen bzw. der Südtiroler g.g.A. Produkte ist der Wirtschaftsdienstleister IDM. „Die Landesregierung stellt dafür ein eigenes Budget zur Verfügung, welches zuletzt auch erhöht wurde“, so Achammer, der weiters mitteilt, dass in diesem Rahmen auch Strategien für das Angebot von Südtirol-Produkten erarbeitet und umgesetzt werden. Als Beispiel nennt der Wirtschaftslandesrat die Südtirol-Regale in einigen Supermärkten wie der COOP. Diese Modelle stellten einen großer Mehrwert dar und sollten schrittweise erweitert werden. Um den Verkauf von lokalen Produkten zu unterstützen, würden auch eigene Maßnahmen mit Großhändlern und Einkaufsgenossenschaften entwickelt.
69 Kontrollen
Was die Kontrolle der Herkunftsplicht in der Gemeinschaftsverpflegung betrifft, so obliegt diese dem Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung (SIAN) des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Wie aus dem Antwortschreiben von Landesrat Achammer hervorgeht, wurden vom 9. August bis zum 5. September 69 amtliche Kontrollen in Gastbetrieben durchgeführt. Nachdem die Anzahl der durchzuführenden Kontrollen und deren Schwerpunkte jährlich geplant werden und das Tätigkeitsprogramm bereits Anfang des Jahres erstellt wurde sowie die Datenerfassung bzgl. Herkunftsbezeichnung erst angepasst werden muss, liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Informationen darüber vor, bei welchen Inspektionen die Herkunftsbezeichnung von Fleisch, Milch und Eiern kontrolliert wurde. „Es kann aber mitgeteilt werden, dass bisher keine Strafen in diesem Zusammenhang ausgestellt wurden“, so Achammer.
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