Società | Gastbeitrag

Den Religionsunterricht abschaffen!

Leitfaden Religionsunterricht: ein Beispiel für den unlösbaren Widerspruch zwischen Katholischem Religionsunterricht und laizistischem Staat.
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Foto: katholisch.de
Seit dem Abkommen zwischen der Katholischen Kirche und der Regierung von Bettino Craxi vom 18. Februar 1984, das den Katholischen Religionsunterricht in Italien und somit auch in Südtirol regelt, wurde immer wieder die Frage laut, ob dieser mit den Grundwerten eines laizistischen Staates vereinbar und aufgrund der epochalen Entwicklungen zur multikulturellen Gesellschaft noch zeitgemäß ist.
Der Leitfaden Religionsunterricht des Deutschen Schulamtes zeigt uns einmal mehr, dass diese Frage eindeutig mit Nein beantwortet werden muss.
Im Statut für Religionslehrer/innen, das als Anlage im Leitfaden Religionsunterricht als gemeinsame Publikation des Deutschen Schulamtes und der Diözese Bozen-Brixen erscheint, wird die Erteilung des Unterrichtes der Katholischen Religion „in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche“ definiert (Leitfaden Religionsunterricht, Anlage 2, S. 26).
Demnach ist „für die amtliche Lehrverkündigung die Kirchliche Beauftragung zum Religionsunterricht durch den Diözesanordinarius erforderlich“ (ebd.). Zur Feststellung der Eignung als ReligionslehrerIn genügt allerdings nicht nur der Nachweis der entsprechenden Studientitel: Zur Ausstellung der Kirchlichen Beauftragung zum Religionsunterricht ist nämlich auch die Feststellung der Eignung der Kandidatin oder des Kandidaten für den Katholischen Religionsunterricht von Seiten des Diözesanordinarius erforderlich. Überprüft werden dabei unter anderem die Rechtgläubigkeit und das Zeugnis christlichen Lebens [sic] (ebd., S. 27).
Dass die Überprüfung der Rechtgläubigkeit und das Zeugnis christlichen Lebens als Grundvoraussetzung für die durch Steuergelder finanzierte Anstellung von Lehrpersonen eines an öffentlichen Schulen unterrichteten Schulfaches gelten, sollte eigentlich reichen, um in jedem/r liberal gesinnten BürgerIn Anstoß und Entrüstung auszulösen.
Dass die Überprüfung der Rechtgläubigkeit und das Zeugnis christlichen Lebens als Grundvoraussetzung für die durch Steuergelder finanzierte Anstellung von Lehrpersonen eines an öffentlichen Schulen unterrichteten Schulfaches gelten, sollte eigentlich reichen, um in jedem liberal gesinnten Bürger Anstoß und Entrüstung auszulösen.
Nachdem die katholische Lehre unter anderem Homosexualität als „moralische Unordnung“ anprangert, die „der schöpferischen Weisheit Gottes entgegensteht“ (Joseph Ratzinger, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 1986) und diese moralische Unordnung „in keinem Fall zu billigen“ sei (Katechismus der Katholischen Kirche, 1997), legitimiert sich zudem die Frage, inwiefern die Überprüfung der Rechtgläubigkeit und das Zeugnis christlichen Lebens mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität vereinbar sind. Diese wurde am 19. Dezember 2008 von allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterzeichnet und verurteilt die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
Das Statut für Religionslehrer/innen endet mit folgender Erklärung: „Als Bischof der Diözese Bozen-Brixen approbiere ich hiermit das vorliegende Statut für Religionslehrer/innen und setze es mit Wirkung vom 1. Mai 2006 in Kraft.“ (ebd., S. 28).
Im Leitfaden wird außerdem deklariert, dass „der Besuch des Ortspfarrers […] im Religionsunterricht unter Einhaltung der im Schulprogramm festgelegten Vorgehensweise für die Einladung schulexterner Experten und Expertinnen jederzeit möglich [ist].“ (ebd., S. 13).
 
Es sei nebenbei angemerkt, dass das Anbringen der Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden, also auch in den Klassenzimmern aller öffentlichen Schulen, weiterhin durch Artikel 118 des königlichen Dekretes vom 30. April 1924 Nr. 965, das zur Zeit Mussolinis erlassen wurde, geregelt wird.
Es überrascht also nicht, dass sich in einer laizistischen, säkularisierten und multikulturellen Gesellschaft immer weniger Jugendliche mit einem konfessionell geprägten Religionsunterricht identifizieren. In der am 11. Oktober 2017 vom ASTAT präsentierten Jugendstudie 2016 in deren Erhebung die SchülerInnen der Sekundarstufe unter anderem gefragt wurden, welche Schulfächer für sie besonders interessant und welche am wenigsten interessant sind, resultierte Religion als das Fach mit dem geringsten Prozentanteil von SchülerInnen, die es unter den interessanten Fächern anführten (3,1 %).
Es wäre deshalb an der Zeit, anstelle eines konfessionellen Religionsunterrichtes einen säkular orientierten, gleichermaßen religiöse und nicht religiöse Weltanschauungen berücksichtigenden Ethikunterricht anzudenken.
Es wäre deshalb an der Zeit, anstelle eines konfessionellen Religionsunterrichtes einen säkular orientierten, gleichermaßen religiöse und nicht religiöse Weltanschauungen berücksichtigenden Ethikunterricht anzudenken. Die Lehrpersonen würden sich wie auch die der anderen Unterrichtsfächer einem öffentlichen Auswahlverfahren unterziehen und die entsprechenden Lehrpläne ausschließlich durch das Unterrichtsministerium bzw. durch die Schulbehörden des Landes und die Landesregierung (also ohne direkte Intervention oder indirekte Einflussnahme der Katholischen Kirche) entworfen und verabschiedet.
Alle SchülerInnen, unabhängig von deren Weltanschauung und Wertesystem, fühlten sich von einem konfessionsfreien Ethikunterricht angesprochen, der eine weltanschaulich neutrale Wertevermittlung anstrebte. Das Unterrichtsfach Ethik erhielte außerdem den Rechtsstatus eines curricularen Pflichtfaches und wäre somit im Gegensatz zum Unterrichtsfach Religion auch als Prüfungsfach der Mittelschulabschlussprüfung und Matura voll legitimiert.
Alle BürgerInnen denen die Prinzipien des Laizismus als unabdingbare Grundvoraussetzung des freien und demokratischen Zusammenlebens am Herzen liegen und die für unsere Kinder und Jugendlichen eine diesen Prinzipien getreue öffentliche Schule wünschen, sollten sich für die Abschaffung des katholischen Religionsunterrichtes mobilisieren. Die zukünftigen Generationen werden ihnen dafür dankbar sein.
 
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Giancarlo Mer, 10/25/2017 - 15:42

Assolutamente d'accordo. Sarebbe l'ora di farla finita con questo scandalo assoluto, che tra l'altro presenta vari aspetti incostituzionali, ma si sa, quando si tratta del Vaticano anche la costituzione diventa flessibile. Come dice bene l'articolo, un insegnante di religione può fare a meno della laurea, gli basta l'attestato del vescovo e può essere inserito nelle graduatorie scolastiche dopodiché se riceve l'incarico viene pagato dallo stato italiano e , immagino, dalla provincia nel caso del Sudtirolo. Se lo stesso insegnante non "piace" più al vescovo può essere addirittura licenziato. Per questo è sufficiente che il vescovo dichiari che la persona in questione non è più conforme all'ortodossia cattolica e ai principi della vita cristiana. Non è necessario essere omosessuali, basta fare o dire qualcosa di sgradito alle gerarchie ecclesiatiche, come è successo recentemente a Palermo. Ora, non è un mistero che fare l'insegnante di religione non sempre è una vocazione ma talvolta un ripiego per coloro che vorrebbero insegnare, ma o hanno un semplice diploma di liceo o hanno una laurea in materie umanistiche, con cui non è facile trovare lavoro. Quindi l'obiezione più comune è: perché hanno chiesto di diventare insegnanti di religione, potevano cercarsi un altro lavoro, no? Ma il punto invece è: perché lo stato laico ha accettato l'ingerenza di un'autorità religiosa per assumere degli insegnanti e pagarli, quando agli altri richiede determinati titoli, il concorso e quant'altro previsto dall'ordinamento giuridico per i dipendenti pubblici? E perché accetta l'ingerenza della medesima autorità religiosa addirittura per licenziarli, quando per gli altri è previsto tutto un particolare iter come da contratto e come da principi costituzionali?

Mer, 10/25/2017 - 15:42 Collegamento permanente
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gorgias Mer, 10/25/2017 - 17:32

Bei der Anschaffung des Religionsunterichtes bin ich ganz bei Ihnen, was man aber unter einer weltanschaulich neutrale Wertevermittlung verstehen soll würde ich gerne wissen. Werte sind doch weltanschaulich gebunden.

Mer, 10/25/2017 - 17:32 Collegamento permanente