Società | Bildung

Kuriose Ortstaxe

Warum muss für den Aufenthalt in einem Bildungshaus eine Ortstaxe entrichtet werden? Und wie hängt diese Praxis mit der IDM und der Tourismuswerbung zusammen?
Kloster Neustift
Foto: Othmar Seehauser
  • Die Ortstaxe bzw. die Erhöhung und deren weitere Verwendung sind derzeit Gegenstand heftiger politischer Diskussionen. Was die wenigsten wissen, ist, dass wer in einem Bildungshaus übernachtet, kurioserweise ebenfalls die Ortstaxe bezahlen muss. Für Brigitte Foppa ergeben sich daraus eine Reihe von Fragen. Wie die Fraktionssprecherin der Grünen im Vorwort ihrer aktuellen Anfrage schreibt, ist die Weiterbildung – Erwachsenenbildung, und zwar allgemeine und berufliche Weiterbildung – in Südtirol vielschichtig organisiert. 

  • Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete der Grünen: „Wie hängen Teilnehmertage in Bildungshäusern mit dem Tourismus und der IDM zusammen?“ Foto: Seehauserfoto
  • Eine wichtige Rolle spielten darin die fünf Bildungshäuser im Land – Kloster Neustift, Lichtenburg, Bildungshaus Schloss Goldrain, Haus der Familie, Cusanus-Akademie. „Die Möglichkeit zur Übernachtung ist Teil eines Konzepts, das während des Aufenthalts eine durchgehende Bildungszeit gewährleisten soll. Das gemeinsame Essen, Abendprogramm, Frühstück etc. schaffen bedeutsame Momente des Austausches, der Nachbereitung, des Teambuilding, weshalb sie nicht nur die Logistik erleichtern, sondern grundlegender Teil des pädagogischen Ansatzes sind“, so Foppa. Dabei orientiere sich die öffentliche Förderung der Bildungshäuser an den Teilnehmertagen, sprich an den Übernachtungen. 

     

    „Die Übernachtung in einem Bildungshaus ist keine touristische Übernachtung.“

     

    Doch wie eingangs erwähnt, muss die Ortstaxe auch von jenen entrichtet werden, die in einem Bildungshaus übernachten. Ein Unding für die Fraktionssprecherin der Grünen, denn „die Übernachtung in einem Bildungshaus ist keine touristische Übernachtung“. Das wäre grad so, als ob Heimschüler die Ortstaxe zahlen müssten, schreibt Foppa und will von der Landesregierung unter anderem wissen, aus welchem Grund Teilnehmertage in Bildungshäusern mit Ferienübernachtungen im Hotel gleichgesetzt werden und wie Teilnehmertage in Bildungshäusern mit dem Tourismus und der IDM zusammenhängen.

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Albert Pürgstaller Lun, 11/25/2024 - 11:18

Was Frau Foppa vielleicht nicht weiß, ist, dass in einigen Bildungshäusern Übernachtungen - auch in großer Anzahl - angeboten werden, die mit dem eigenen angebotenen Bildungsprogramm nicht in Verbindung stehen. Deshalb erscheint es mir richtig, dass die Ortstaxe, gleich zu den anderen Beherbergungsbetrieben, einverlangt wird.

Lun, 11/25/2024 - 11:18 Collegamento permanente
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Salto User
Aloisius von Gonzaga Lun, 11/25/2024 - 17:13

Da machen sich meist ein paar Linksgrünbewegte einen netten Kurzurlaub, a bissl Vortrag zu irgendeinem langweiligen Allerweltsthema und dann einen schönen weinseligen Abend an der Bar. Sie sollen natürlich die Ortstaxe zahlen, wär noch schöner.

Lun, 11/25/2024 - 17:13 Collegamento permanente
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Brigitte Foppa Lun, 11/25/2024 - 18:05

ich finde es in Ordnung, dass Bildungshäuser ihre Wirtschaftlichkeit und Auslastung steigern, indem sie freie Zimmer für Übernachtungen ohne Seminar vermieten. Auch ich habe schon in Bildungshäusern übernachtet, wenn ich nach einem Abendtermin nicht mehr heimkam. Dann zahlt man auch richtigerweise die Ortstaxe. Nicht nachvollziehbar ist das für Seminarbesucher:innen, die als Weiterbildungsteilnehmende übernachten und für die weder der Tourismusverband, noch die IDM Gelder investieren (außer ich weiß nur davon nichts, und deshalb habe ich die Anfrage gemacht).

Lun, 11/25/2024 - 18:05 Collegamento permanente
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Konny Mar, 11/26/2024 - 13:39

In risposta a di M Ma

Das ist lobenswert wie Sie - M&M - die Handhabung der Ortstaxe sehen und definieren. Mein Gedanke hierzu : diese Ortstaxe - Abgabe sollte einfach von allen Betrieben und Einrichtungen, auch die der öffentlichen "Sparte", die Übernachtungen gewerbsmäßig, honorieren und bearbeiten, entrichtet werden. Wobei es schon einen Unterschied ausmachen darf, ob man die Dienstleistung in einer 5 Sterne Luxus - Anlage, oder in einem Bildungshaus oder "Stall", beansprucht. - Servus -

Mar, 11/26/2024 - 13:39 Collegamento permanente