Laurin-Stiftung doch schuldig
Eine völlig neue Situation. Nachdem Richterin Carla Scheidle die Mitglieder der Laurin-Stiftung im Sommer 2014 noch vom Vorwurf der illegalen Finanzierungstätigkeit freigesprochen bzw. das Verfahren wegen Verjährung eingestellt hatte, gibt es nun ein neues Urteil vom Oberlandesgericht. Dieses spricht die beiden im Ausland wohnhaften Verantwortlichen der Laurin-Stiftung Peter Kienesberger und Erhard Hartung schuldig und verhängt 6 Monate Haft, ebenso wurden die beiden Südtiroler Vertreter Karl Lobis und Walter Stirner mit 4 Monaten Haft bedacht.
Oberstaatsanwalt Guido Rispoli ging nach dem Freispruch in erster Instanz in Berufung; die Laurin-Stiftung habe gegen das Bankengesetz verstoßen, weil sie Kredite vergeben hatte, ohne über die rechtmäßige Ermächtigung zu verfügen.