Ambiente | Landesverwaltung
Der Tabubruch

Foto: LPA
Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ist eine der wichtigsten Fachkommissionen des Landes. Der Kommission, jahrzehntelang unter der Bezeichnung "Erste Landesraumordnungskommission" bekannt, müssen alle wichtigen urbanistischen Projekte und Entscheidungen im Landschaftsschutz vorgelegt werden. Zudem ist das Gremium erste Rekursinstanz für Bürgerrekurse gegen Bauleitplanänderungen oder gegen von Gemeinden genehmigte Projekte.
Von ihrer Natur her ist die Kommission eine Fachkommission, die für die Landesregierung beratend tätig ist. Alle Kommissionsentscheidungen kommen dann als Beschluss in die Landesregierung und können vom obersten politischen Organ bestätigt oder mit einer klaren Begründung auf den Kopf gestellt werden.
Der Geist, der hinter diesem Mechanismus steht ist dabei eindeutig. Beamte und Fachleute sollen in der Kommission eine Art Gutachten abgeben, das für die politische Entscheidung und Entscheidungsfindung in der Landesregierung einen fachlichen Hinter- und Untergrund liefert.
Eine Grundvoraussetzung damit dieses System funktioniert, ist dabei eine klare Trennung von Politik und Verwaltung. Weil die Politik auf jeden Fall das letzte Wort hat, soll die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ein Fachleutegremium sein, in dem die Politik vor der Tür bleibt.
Genau damit ist es jetzt aber vorbei.
Die Ernennung
Am 12. März hat die Landesregierung die neue Mitglieder der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ernannt. Als Kommissionsvorsitzender wurde dabei Frank Weber, Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung nominiert, stellvertretender Vorsitzender ist Horand Ingo Maier. In der Kommission vertreten sind Virna Bussadori (Landesamt für Landesplanung), Peter Kasal (Landesamt für Landschaftsökologie), Mario Broll (Landesabteilung Forstwirtschaft), Werner Hintner (Landesabteilung Landwirtschaft), Angelika Wiedmer als Sachverständige des Rates der Gemeinden und Peter Hecher als Experte auf dem Gebiet der Naturwissenschaften. Außerdem gehört Johanna Ebner der Kommission als Rechtsberaterin ohne Stimmrecht an.
Dass der Direktor der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung in dieser Kommission den Vorsitz führt hat nicht nur Tradition, sondern diese Personalunion ist auch fachlich und organisatorisch durchaus sinnvoll. Vor allem aber ist sie im Landesraumordnungsgesetz festgeschrieben.
Dennoch hat die Landesregierung mit der Ernennung von Frank Weber einen Tabubruch begangen, der das gut austarierte System ins Wanken bringt. Der Grund: Frank Weber ist weit mehr als nur ein Beamter.
Politischer Beamter
Die Trennung zwischen Politik und Verwaltung ist im Organigramm der Landesverwaltung eine grundlegende Konstante. Als Verbindungsfigur zwischen den Abteilungen und dem Landesrat, hat man vor Jahrzehnten die Figur des Ressortdirektors eingeführt. Es handelt sich um einen politisch ernannten Funktionär, der weder der Landesverwaltung angehören, noch besondere Kriterien erfüllen muss. Einzige Voraussetzung für die Rolle des Ressortdirektors (neben Zweisprachigkeit und Akademikerstatus) ist ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Landesrat, der ihn oder sie ernannt hat.
Am 30. Jänner 2019 wurde Frank Weber auf Vorschlag der neuen Landesrätin Maria Hochgruber-Kuenzer per Dekret vom Landeshauptmann zum neuen Direktor des Ressorts „Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege“ ernannt. Frank Weber ist zu diesem Zeitpunkt der Direktor der Abteilung „ Natur, Landschaft und Raumentwicklung“.
Weil nach dem geltenden Landesbestimmungen ein Beamter aber nicht zwei Direktionen gleichzeitig führen kann, sind die Abteilungs- und Ressortdirektion in Personalunion eigentlich unvereinbar. Deshalb wird im selben Dekret auch der sofortige Rücktritt Webers als Abteilungsdirektor verfügt.
Doch dieser Rücktritt wird nie umgesetzt. Ganz im Gegenteil. Am selben Tag an dem Weber zum Ressortdirektor ernannt wird, schlägt Landesrätin Maria Hochgruber-Kuenzer in einem Schreiben „aufgrund dringender Notwendigkeit die zeitweilige Anvertrauung der Direktion der Abteilung 28 – Natur, Landschaft und Raumentwicklung an Herrn Frank Weber vor.“
In dem Schreiben heißt es:
„Die Anvertrauung ist notwendig, da Herr Weber die Umsetzung des neuen Landesgesetzes „Raum und Landschaft“ in einer ersten Phase begleiten muss. Herr Weber war bereits als Direktor der genannten Abteilung tätig“.
Die geltenden Bestimmungen schließen zwar aus, dass eine einzige Führungskraft dauerhaft Inhaber zweier Direktionen sein kann, doch es gibt ein Schlupfloch. Im Falle besonderer Notwendigkeit kann der Landeshauptmann eine Person mit zwei verschiedenen Leitungsaufgaben betrauen. Die einzige Einschränkung: Man überträgt die Abteilungsdirektion einer Person nur zeitweilig.
Genau das passiert. Am 1. Februar 2019 verfügt der Landeshautmann per Dekret, dass Frank Weber „mit vorübergehender Wirkung am sofort bis zum Jahresende 2019“ die Abteilungsdirektion wieder übertragen wird."
Doppeltes Stimmrecht
Die Personalunion zwischen Ressortdirektor und Abteilungsdirektor ist mehr als nur diskutabel. Ist sie doch eine klare Vermischung von Politik und Verwaltung, die nachhaltige Folgen haben dürfte.
Denn es ist eine absolute Premiere, dass ein Ressortdirektor in einer der wichtigsten Kommission des Landes gleichzeitig den Vorsitz führt. Das Urbanistikgesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Abteilungsdirektor im Urbanistikassessorat der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung vorsteht. Diese Bestimmung hat eine klare Logik. Der Abteilungsleiter muss auch die Beschlüsse der Landesregierung mit unterzeichnen. Demnach macht es Sinn, dass er auch den Vorsitz in jener Kommission führt, die für die Landesregierung beratend tätig ist.
Denn es ist eine absolute Premiere, dass ein Ressortdirektor in einer der wichtigsten Kommission des Landes gleichzeitig den Vorsitz führt. Das Urbanistikgesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Abteilungsdirektor im Urbanistikassessorat der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung vorsteht. Diese Bestimmung hat eine klare Logik. Der Abteilungsleiter muss auch die Beschlüsse der Landesregierung mit unterzeichnen. Demnach macht es Sinn, dass er auch den Vorsitz in jener Kommission führt, die für die Landesregierung beratend tätig ist.
Welcher Stellenwert dem Vorsitzenden dabei zugemessen wird, zeigt eine Bestimmung, die es so in keiner anderen Kommission des Landes gibt. Der Vorsitzende hat im entscheidenden Moment eine Art doppeltes Stimmrecht. Geht die Abstimmung in der Kommission unentschieden aus, zum Beispiel 4 zu 4 Stimmen, dann zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. Der Vorsitzende ist dann das Zünglein an der Waage.
Aber sofort sitzt aber ein Mann an der Spitze der Kommission, der nicht nur der höchste Beamte im Kuenzer-Assessorat ist, sondern auch der lange Arm der Landesrätin. „Entscheidet Weber als Techniker oder im Auftrag der Politik?“, stellt einer, der lange in dieser Kommission saß, ein bewusst provokative Frage.
Sicher aber ist: Nach diesem Arrangement wird man das Raumordnungsgesetz abändern müssen. Dort heißt es:
„Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ist das technisch-beratende Organ der Landesregierung; ihr obliegt der Erlass von Gutachten und technischen Bewertungen im Rahmen der in die Zuständigkeit des Landes fallenden Verfahren zur Raumentwicklung und zum Schutz der Landschaft.“
Ein Ressortdirektor mag vieles sein. Ein Techniker ist aber ganz sicher nicht.
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Der neu "Stiel" des Arno wird
Der neu "Stiel" des Arno wird immer bunter......
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