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Das Netz zieht sich zu

Haftstrafe bei Diffamierung auf Facebook. Prozess wegen Beschimpfung auf Twitter. Italien wirft ein waches Auge auf Online-Kommentare. In Bozen gibt es dazu eine Tagung.

Vor kurzem sprach das römische Kassationsgericht ein Urteil, nach dem manch einer wohl zwei Mal überlegen wird, ob er in die Tasten hauen will. Die Geschichte geht auf 2010 zurück. Eine Frau beschuldigt ihren Ex-Mann, diffamierende Posts und Kommentare auf Facebook veröffentlicht zu haben. Der Fall landet vor dem Friedensrichter. Dieser sieht sich dafür nicht zuständig, leitet ihn an das Gericht in Rom weiter. Dieses wiederum übergibt die Causa an das Kassationsgericht. Dort hat man nun festgestellt: Bei Diffamierung auf Facebook kommt der erschwerende Umstand hinzu, dass es sich bei der sozialen Plattform um ein öffentlich einsehbares Medium (“mezzo di pubblicità”) handelt. Und im Fall einer solchen erschwerten Diffamierung droht eine Hafststrafe von sechs Monaten bis drei Jahren.

Ein anderer Fall, hoch aktuell und immer aus der Reihe “böse Kommentare in sozialen Netzwerken”: Im August 2013 schreibt der Forza-Italia-Senator Maurizio Gasparri auf Twitter: “Eingebildeter Ignorant, du bist zum Kotzen”. Gerichtet ist die Beschimpfung an Riccardo Puglisi, Forscher an der Universität Padua. Gasparri wird sich nun vor dem Friedensrichter für seine Wortwahl verantworten müssen. Es wird dies der erste Prozess sein, der in Italien wegen Beschimpfungen auf Twitter vor Gericht landet.

Welche Folgen Kommentare auch in Nachrichtenportalen haben können, darüber wird am Mittwoch in Bozen diskutiert. Unter dem Titel “Meiner Meinung nach…” findet am 27. Mai eine Tagung statt. “Was bringt Menschen dazu, sich auf einer solchen Plattformen zu äußern? Welche Mechanismen sind am Werk, wenn vor allem negative Kommentare überhandnehmen? Wie können Rechtsverletzungen geahndet werden?”. Diese sind nur einige Fragen, die die Refernten beantworten werden.

Beginn der Veranstaltung ist um 10 Uhr, im Innenhof des Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen. Der Eintritt ist für alle Interessierten frei. Das Programm kann hier eingesehen werden.

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△rtim post Mar, 05/26/2015 - 20:22

Na diese Meldung wird wohl so kaum stimmen.
Gaspari ist ja Parlamentsabgeordneter.
Mit Bezug auf Art. 595 Abs. 2 und 3 StGB ist zudem gar nicht das Friedensgericht, sondern das entsprechende Landgericht (Tribunale) zuständig (ex lege).
Das Problem sind gar nicht die emotionalen Ausbrüche .... in einem besonderen Zustand (Art. 599 Abs.2 StGB), sondern vielmehr, ob es in diesem Lande überhaupt (noch) möglich ist, ein auf den europäischen und italienischen Menschen- und Freiheitsrechten gründendes ausgeübte Recht, u.z. das der Presse- und Meinungsfreiheitnoch auszuüben.
(s. entsprechende Gesetzesnovelle mit horrenden Geldstrafen ...)
Denn bei jeder Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit kann sich irgend jemand in seiner "Reputation" verletzt sehen und einen Strafrechtstatbestand vermuten.
Selbst subjektive Sicht- und Wahrnehmungsweisen, Bewertungen und/oder persönliche Werthaltung (Meinung) werden nach meinen leidvoll gemachten Erfahrung in Südtirol von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Mar, 05/26/2015 - 20:22 Collegamento permanente
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Lisa Maria Gasser Mer, 05/27/2015 - 07:55

In risposta a di △rtim post

Italienische Medien berichten unisono davon: "L'ex ministro di Forza Italia Maurizio Gasparri comparirà davanti al giudice di pace il prossimo 21 settembre per alcune parole scritte su Twitter." (RaiNews) "Il senatore di Forza Italia Maurizio Gasparri dovrà comparire davanti al giudice di Pace di Pavia per rispondere del reato di ingiuria per un tweet." (LaStampa) "Per una leggerezza, digitata in un attimo, si rischia di finire dritti a processo in Tribunale se una Procura, come ora quella di Pavia in un caso che riguarda il vicepresidente del Senato Maurizio Gasparri, ritiene di poter contestare in via analogica anche ai 140 caratteri sul social network la tipicità invece del reato di «ingiuria»: quello che punisce (con la reclusione fino a 6 mesi o con 516 euro di multa) chi offende l’onore o il decoro di una persona presente, o lo fa «mediante comunicazione telegrafica o telefonica, o con scritti o disegni diretti alla persona offesa». In assenza di specifica giurisprudenza sul tema, si annuncia dunque giuridicamente interessante il processo che il 21 settembre vedrà comparire in aula davanti al Giudice di pace pavese Gasparri, citato a giudizio dal vice procuratore onorario Laura Nicolini." (Corriere della Sera) u.a.

Mer, 05/27/2015 - 07:55 Collegamento permanente