Unseriöse Bewertungen
„Mit bewusst lancierten Falschbewertungen und manipulierten Berichten werden die Gäste in die Irre geführt. Für die Tourismustreibenden kann dies finanzielle Einbußen bedeuten und nicht zuletzt auch negative Auswirkungen auf die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze“, moniert Walter Blaas von den Freiheitlichen in einer Anfrage an die Landesregierung. Welche Handhabe gibt es für die Hoteliers und Tourismustreibenden, wenn sie mit solchen Angaben konfrontiert sind?
So hat beispielsweise die italienische Wettbewerbsbehörde das amerikanische Bewertungsportal TripAdvisor zu einer Geldstrafe von einer halben Million Euro wegen irreführender Verbreitung von Informationen aufgrund falscher Rezensionen verurteilt. Ob der Landesregierung gerichtliche Verfahren von Südtirolern gegen derartige Online-Portale bekannt seien, fragt Walter Blaas. Und ob die Autonome Provinz Bozen selbst tätig werden könne, um Online-Einträge auf Bewertungsportalen zu regeln?
Tatsächlich sammle der HGV bereits Klagen von Gastbetrieben zu dieser Sache und das zitierte Verfahren gegen TripAdvisor wurde auf Betreiben des HGV mit der Federalberghi eingeleitet, heißt es in der Antwort der Landesregierung. Es sei auch nicht zwingend notwendig, dass sich jeder Betrieb einzeln an das Gericht wende, es genüge in manchen Fällen das Portal anzuschreiben und um die Entfernung der missgünstigen Bewertung zu bitten. "Die Landesregierung kann hier nicht selbst tätig werden", und habe auch nicht vor, eine eigene Stelle dafür einzurichten. Die Berufsverbände der Hoteliere und Gastwirte oder der Südtiroler Bauernbund sollen ihre Mitglieder in solchen Fällen unterstützen und auch im Umgang mit schwierigen Gästen und negativen Bewertungen beraten.