Walther Andreaus: "Ein fauler Trick"
Sanktionen wurden angedroht, keine sind zu erwarten. Walther Andreaus von der Verbraucherzentrale (VZS) wundert sich kaum mehr über "italienische Pflichten", die sich als leere Hülle erweisen.
Händler, Handwerker und Freiberufler haben ab 30. Juni die Pflicht, so sieht es die Gesetzgebung vor, Zahlungen ihrer Kunden über 30 Euro mit POS-Zahlung (Point of Sale=Verkaufsstelle zum bargeldlosem Bezahlen) anzunehmen. Doch keine Angst, "wer sich das Gerät, welches Zahlungen mit Bancomat- oder Kreditkarte erlaubt, nicht anschafft, hat keine Sanktion zu erwarten", erklärt Andreaus.
Der übliche Trick sei das wieder einmal, erklärt der Geschäftsführer der VZS. "Der Regierung wurde vorgegaukelt, dass mit bargeldlosen Zahlungen die Steuerhinterziehung bekämpft werden kann. Doch wissen wir schon lange, dass auch das Verbot der Barzahlungen von über 1.000 Euro wenig gebracht hat, es wird weiter fleißig schwarz gezahlt."
Maria Mair von der Kanzlei Außerhofer aus Bruneck unterstreicht: "Es ist nicht verpflichtend, alle Operationen mit Bankomat Karte zu kassieren, sondern dem Kunden wird lediglich die Möglichkeit geboten, den Betrag mit Bankomatkartezu begleichen."
Die Kosten für die Geräte, die bis zu 1.000 Euro kosten, werden wohl schlussendlich auf die Steuerzahler abgewälzt, mutmaßt Andreaus. "Die Sache mit der Pflicht zur POS Zahlung, die dann wieder keine ist, wird auf dem Rücken der Kunden und der Bürger ausgetragen. Die Unklarheit wird zu Missverständnissen führen, gegen die Steuerhinterziehung wird mal wieder „kräftig durchgegriffen“."