Politica | Förderskandal

ESF: Wie viel fordert Brüssel zurück?

Kalkulationen auf Basis einer Anfrage der Grünen: Bis zu 40 Millionen Euro könnte Brüssel für die ESF-Projekte von 2007 bis 2013 zurückfordern.

Die  Untersuchungskommission zum ESF-Skandal macht sich an die Arbeit. Während sich der "weichegespälte Ausschuss"  warm läuft, nährt eine Anfrage der Grünen einmal mehr die Sorgen, wie stark das Fiasko mit den EU-Geldern den Haushalt belasten. Noch bevor mit dem Omnibus-Gesetz eine Art Rettungsschirm für etwaige Ausfälle von Begünstigten geschaffen werden, die ohne ihr Zutun Beiträge aus der Peridode 2007 bis 2013 verlieren, stellten die Grünen Anfang September die Frage: Chi paga? Immerhin war zu dem Zeitpunkt bereits bekannt, dass Brüssel nicht mehr nur auf Rückzahlungen der sieben beanstandeten Projekte bestehen würde, sondern angesichts der dort konstatierten schweren Unregelmäßigkeiten alle ausgezahlten Finanzierung der abgelaufenen Förderungsperiode in Frage stellen will. „Stimmt es, dass die Europäische Kommission das Land vor die Alternative stellt, alle Projekte des Zeitraums 2007 bis 2013 noch einmal auf ihre Förderungswürdigkeit zu überprüfen, oder sonst eine Art „Sanierung a forfait“ vorsieht, das bis zu 25 Prozent der gesamt ausbezahlten Fördergelder reichen kann?“, fragten die Grünen den Landeshauptmann.

Arno Kompatschers Antwort: Es gebe noch keine offiziellen Vorschlag der Kommission. Allerdings seien in den informelle Treffen und Diskussionen nach dem Audit mehrere Optionen auf den Tisch gekommen, darunter auch die Rückzahlung eines Prozentsatzes der gesamten Fördersumme, die bis zu 25 Prozent ausmachen können. Sicherheit darüber gibt es laut Kompatscher erst nach der formellen Entscheidung der Kommission, die nun als nächster Schritt ansteht. Teil davon ist auch eine vorübergehende Aussetzung der ESF-Fördergelder.

Wie teuer die 25%-Option die Provinz kommen würde, hat am Sonntag der Corriere dell’Alto Adige ausgerechnet: Bei einem gesamten Fördervolumen von 160 Millionen Euro wären das immerhin 40 Millionen Euro. Für wie viel davon die Steuerzahler bwz. die Begünstigten selbst aufkommen müssen, sollte laut dem Artikel im Wirtschafts-Omnibus davon abhängen, ob die Projekte ordnungsgemäß belegt und die Aktivitäten „in rechtlicher Konformität, vollständig und korrekt umgesetzt“ sind. Das zu verifizieren, könnte sich allerdings vor allem bei einer pauschalen Kürzung als schwierig erweisen. Im Hin- und Herschieben der Verantwortung für die Unregelmäigkeiten zwischen Politik, FunktionärInnen und Begünstigten gibt es in jedem Fall noch kein Urteil, bestätigt auch der Landeshauptmann in seiner Beantwortung der Grünen Anfrage: Statt auf die Suche nach Ursachen würden sich die Kräfte nach der Einsetzung des neuen Abteilungsdirektors derzeit auf das Ausmachen schneller und effizienter operativer Lösungen gerichtet, schreibt Kompatscher. „Wer in letzter Instanz für die entstehenden Kosten aufkommen muss, wird sich erst herausstellen, wenn klar ist, wie viel tatsächlich zurückgezahlt werden muss.“