Economia | Banken

Gang vor Landesgericht

Die Volksbank ist mit der Entscheidung des Bankenschiedsgerichts nicht einverstanden und will vor Gericht gehen. Die Interpretation der Verbraucherzentrale sei falsch.
Volksbank Bozen
Foto: Hannes Prousch
Die Spitze der Volksbank hat die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nicht goutiert. In einer Aussendung entgegnet die Bank jetzt den Verbraucherschützern. 
 „In den letzten Tagen haben verschiedene Medien über eine Entscheidung des ACF (Arbitro per le Controversie Finanziarie) in Zusammenhang mit Aktienkäufen einer Aktionärin in den Jahren 2013 und 2015 berichtet und zu Verunsicherung bei den Aktionären und Mitarbeitern geführt. Diese Verunsicherung rührt daher, dass die Berichterstattung die Sichtweise der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in den Vordergrund stellt“, heißt in der Aussendung.
Die Lesart der Bank:
Die VZS stelle diese einzelne Entscheidung als „bahnbrechenden Präzedenzfall“ dar und suggeriere, dass diese Entscheidung gleichermaßen für viele Aktionäre gelten kann und stelle diesen in Aussicht, auf einfache Weise einen Schadensersatz zu bekommen.
Diese Aussagen sind unwahr und schädigen die Volksbank und ihre Aktionäre“, meint die Volksbank.
Und weiter: „Die Bank ist mit der Begründung der Entscheidung des ACF nicht einverstanden und wird den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn notwendig in allen Instanzen. Die Entscheidungen des ACF sind im Unterschied zur ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht bindend. Eine Entscheidung des ACF zwingt deshalb die Bank nicht, Schadensersatz zu zahlen.
Was die Bank in der Aussendung zu erwähnen vergisst: Man hat der besagten Aktionärin bereits jene 16.251,48 Euro gezahlt, die ihr das Bankenschiedsgericht zuerkannt hat. Allerdings mit Vorbehalt und der Ankündigung vor ein ordentliches Gericht zu ziehen.
Der Fall dürfte damit vor dem Bozner Landesgericht landen.
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Steuer Zahler Mer, 11/27/2019 - 16:29

Ob dies Einzellfall ist oder ob die Entscheidung des Schiedgerichts massiv auch auf andere Kunden ausgeweitet werden kann, ändert nichts an folgender Tatsache: Die Volksbank hat Ende 2015 bis Januar 2016 mit großem Filial- und Werbeaufwand eine Kapitalerhöhung zu einem Preis von 19,20 durchgeboxt. Zu jenem Zeitpunkt war schon in allen Zeitungen bekannt, dass Bankaktien enorm an Wert verloren hatten (alle Banken an der Börse) oder dass Bankaktien auf kleinen Handelsplattformen nicht liquide waren (z.B. Sparkasse) und dass deshalb ein großer Preisverfall im Gange war.
Trotz dieser Rahmenbedingungen hat die Volksbankspitze damals die Kapitalerhöhung zu einem Preis durchgeführt, der einem Firmenwert vor der Finanzkrise entsprach. Dass so ein hoher Preis im Jahr 2015 ein großes Risiko für die Aktionäre darstellte, hat die Volksbankspitze offensichtlich nicht berücksichtigen wollen. Auch war es ihr wohl egal, dass die Filialmitarbeiter womöglich das Gesicht und das Vertrauen verlieren konnten, wenn sie ihren langjährigen Kunden illiquide Aktien verkauft hätten.
Nun ist es genauso gekommen: Die Aktien sind nur mehr die Hälfte wert und finden keinen Käufer (also ist ihr korrekter Preis wahrscheinlich viel niedriger, als der Mindestpreis in der Plattform). Zudem können sich die Mitarbeiter bei den Kunden nicht mehr blicken lassen, wenn es um Anlageberatung geht.
Natürlich findet die Volksbankspitze eine rechtliche Argumentation, um nicht alle Aktionäre zu entschädigen. Die Substanz ist aber, dass Tausende Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre den kürzeren gezogen haben - auch wenn rechtlich auf korrekte Art und Weise (so behauptet es zumindest die Volksbankspitze).

Mer, 11/27/2019 - 16:29 Collegamento permanente