Wirtschaft | Banken

Gang vor Landesgericht

Die Volksbank ist mit der Entscheidung des Bankenschiedsgerichts nicht einverstanden und will vor Gericht gehen. Die Interpretation der Verbraucherzentrale sei falsch.
Volksbank Bozen
Foto: Hannes Prousch
Die Spitze der Volksbank hat die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nicht goutiert. In einer Aussendung entgegnet die Bank jetzt den Verbraucherschützern. 
 „In den letzten Tagen haben verschiedene Medien über eine Entscheidung des ACF (Arbitro per le Controversie Finanziarie) in Zusammenhang mit Aktienkäufen einer Aktionärin in den Jahren 2013 und 2015 berichtet und zu Verunsicherung bei den Aktionären und Mitarbeitern geführt. Diese Verunsicherung rührt daher, dass die Berichterstattung die Sichtweise der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in den Vordergrund stellt“, heißt in der Aussendung.
Die Lesart der Bank:
Die VZS stelle diese einzelne Entscheidung als „bahnbrechenden Präzedenzfall“ dar und suggeriere, dass diese Entscheidung gleichermaßen für viele Aktionäre gelten kann und stelle diesen in Aussicht, auf einfache Weise einen Schadensersatz zu bekommen.
Diese Aussagen sind unwahr und schädigen die Volksbank und ihre Aktionäre“, meint die Volksbank.
Und weiter: „Die Bank ist mit der Begründung der Entscheidung des ACF nicht einverstanden und wird den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn notwendig in allen Instanzen. Die Entscheidungen des ACF sind im Unterschied zur ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht bindend. Eine Entscheidung des ACF zwingt deshalb die Bank nicht, Schadensersatz zu zahlen.
Was die Bank in der Aussendung zu erwähnen vergisst: Man hat der besagten Aktionärin bereits jene 16.251,48 Euro gezahlt, die ihr das Bankenschiedsgericht zuerkannt hat. Allerdings mit Vorbehalt und der Ankündigung vor ein ordentliches Gericht zu ziehen.
Der Fall dürfte damit vor dem Bozner Landesgericht landen.