Politica | “Cervelli in fuga”

Halbierung der Steuern für vier Jahre

Wenige Tage vor Weihnachten hat die Regierung in Rom das Dekret beschlossen: Die steuerlichen Anreize für Arbeitskräfte aus dem Ausland sinken trotz Fachkräftemangel.
Mailand
Foto: Kian Centino/Pexels
  • Die Bozner Steuerdienststelle CGIL-AGB Caaf weist daraufhin, dass unter den Neuerungen für ausländische Arbeitnehmer*innen, die ab dem nächsten Jahr aus dem Ausland zurückkehren wollen, die Einkommenssteuer vier Jahre lang bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 Euro halbiert werden kann. Das hat die Regierung unter Giorgia Meloni am 19. Dezember beschlossen. Bisher galt eine Senkung der Steuer von 70 Prozent. 

    „Südtirol, das Land der Grenzen und vieler junger Hochschulabsolvent*innen, die ins Ausland abwandern, um dort zu arbeiten, wird eine sehr vorteilhafte steuerliche Möglichkeit haben, wenn sie sich im Jahr 2024 für eine Rückkehr nach Italien entscheiden“, teilt Caaf CGIL-AGB dennoch positiv gestimmt in einer Mitteilung an die Medien mit.

    Der Direktor der Caaf CGIL-AGB, Marco Pirolo, erklärt: „Um die Steuererleichterung zu erhalten, braucht es einen Lebenslauf mit mindestens einem Abschluss mit hohen Qualifikations- oder Spezialisierungsanforderungen.“ Im Dekret ist von einem Abschluss eines dreijährigen Studiums die Rede. „Letztlich haben italienische Expats ohne Hochschulabschluss den Kampf verloren“, kommentiert Massimiliano Jattoni Dall’Asén, Journalist der Tageszeitung Corriere, die Reform der steuerlichen Anreize für die Rückkehr von Arbeitskräften nach Italien. 

  • Palazzo Chigi: Die Regierung in Rom hat beschlossen, die steuerlichen Anreize für die Rückkehr von Arbeitskräften nach Italien zu reduzieren. Foto: governo.it
  • Auch SVP-Senatorin Julia Unterberger hatte das Vorhaben der Regierung im Vorfeld kritisiert: „Es besteht die Gefahr, dass sich das Phänomen der Abwanderung von Fachkräften verschlimmert und selbst diejenigen von einer Rückkehr abgehalten werden, die diese bereits geplant hatten, weil sie sich auf die bestehenden Gesetze verlassen haben und sich nun mit einem radikal veränderten Bild konfrontiert sehen. Dies gilt umso mehr für Familien, die in der zweiten Jahreshälfte 2023 nach Italien gezogen sind und daher bis zum Ende dieses Jahres keinen steuerlichen Wohnsitz erwerben.“

    Zudem soll sich mit der Reform ab Anfang des neuen Jahres 2024 der Nachlass bei minderjährigen Kindern von den vorgesehenen 50 Prozent auf 60 Prozent erhöhen. Die gleiche Erhöhung soll auch für diejenigen gelten, die während der Laufzeit der neuen Regelung Eltern werden oder ein minderjähriges Kind adoptieren. 

    Außerdem kommen italienische Arbeitnehmer*innen, die ihre Unternehmen oder Konzerne dazu bewegen, nach Italien umzuziehen, in den Genuss der Steuervergünstigung, müssen aber mindestens sechs Jahre lang in Italien ansässig sein, was sich auf sieben Jahre verlängert, wenn sie bereits vor ihrem Umzug ins Ausland in diesem Unternehmen tätig waren.