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Der GIS-Zwist

Die Gewerkschaften verlangen, dass der GIS-Satz für sie auf 0,2 Prozent gesenkt wird. Was fehlt, ist ein positives Gutachten des Gemeindenverbands. Dieser weigert sich.

Ein knausriger Gemeindenverband und kämpferische Gewerkschaften, die Gleichbehandlung einfordern. So könnte der Hickhack, der derzeit zwischen den beiden Parteien läuft, in einem Satz zusammengefasst werden. Auf der einen Seite stehen die vier Südtiroler Gewerkschaften CGIL/Agb, SGBCisl, UIL-SGK und ASGB. Sie verlangen von der Landesregierung, dass für die Gewerkschaften beziehungsweise ihre Büros der Gemeinde-Immobiliensteuersatz gesenkt wird. Und zwar auf 0,2 Prozent – jenen Satz, der auch für die Landwirte festgelegt wurde. Bekanntlich kann jede Gemeinde selbst festlegen, welchen GIS-Satz sie in welchem Fall anwendet. Der Grundsteuersatz beträgt 0,76 Prozent. Den Gemeinden steht es frei, diesen um je 0,5 Prozentpunkte anzuheben beziehungsweise zu senken.

Nun ist es aber der Fall, dass jene Gemeinden, in denen die Gewerkschaften vornehmlich ihre Sitze haben – nämlich die Stadtgemeinden –, zum Teil deutlich höhere Steuersätze eingeführt haben. In Bozen hat man sich auf 1 Prozent geeinigt, in Meran auf 0,91 Prozent. In Brixen und Bruneck fallen jeweils 0,76 Prozent an. Die Folge? Jahr für Jahr müssen die vier Gewerkschaftsverbände insgesamt rund 100.000 Euro an GIS-Steuer berappen, 40.000 Euro fallen allein in Bozen an. “Für uns ist das viel Geld”, erklärten die Vertreter der vier Gewerkschaften am Mittwoch auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Es sei unverständlich, warum sich der Gemeindenverband nach wie vor quer lege.


Verweigertes Gutachten

Im Oktober 2015 hatten sich die Gewerkschaften mit der Aufforderung, ein positives Gutachten zur Senkung des GIS-Satzes abzugeben, an den Gemeindenverband gewandt. Danach hätte sich die Landesregierung darum kümmern und die entsprechenden Vorkehrungen im Rahmen des Haushaltes von 2016 treffen können. Doch es herrscht Funkstille. Vom Gemeindenverband beziehungsweise dem Rat der Gemeinden gibt es bis heute keine Antwort.

Grundlage für die Forderung der Gewerkschaften bildet das Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014. In Artikel 3, Absatz 9 sind jene Subjekte aufgelistet, für die der GIS-Steuersatz auf 0,2 Prozent herabgesetzt werden kann. Ausdrücklich kommen dort auch die Verbände sowie nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Organisationen vor. “Im restlichen Italien und übrigens auch im Trentino zahlen Verbände gar keine Gemeindeimmobiliensteuer für ihre Büros”, so die Gewerkschaften. “Wie kann es dann möglich sein, dass für uns derselbe Steuersatz wie für gewinnorientierte Betriebe angewandt wird?”, fragen sie sich. Bei zwei Gelegenheiten sei den Gewerkschaften ein positives Gutachten vonseiten des Gemeindenverbands zugesichert worden. Allerdings nur mündlich. “Ohne das versprochene Gutachten kommen wir aber nicht voran”, erinnern die Gewerkschaften.


Entgangene Gelder

Warum der Gemeindenverband schweigt, liegt für sie auf der Hand: Durch die Herabsetzung des GIS-Satzes würden die betroffenen Gemeinden auf sichere Einnahmen verzichten müssen. Darüber hinaus könnte es passieren, dass andere Verbände und gemeinnützige Organisationen nachziehen und ebenfalls einen niedrigeren Steuersatz fordern. Vor allem für die Städte ginge es dann um (zu) viel Geld.

Der Präsident des Gemeindenverbands, Andreas Schatzer, dementiert diesen Verdacht erst gar nicht: Man wolle kein positives Gutachten abgeben, meint Schatzer laut diversen Medienberichten. Der Rat der Gemeinden habe sich schon mehrmals mit der Thematik auseinandergesetzt und es sei beschlossen worden, den Vorschlag zur Herabsetzung “nicht zu unterstützen”, so Schatzer. Diese Entscheidung sei den Gewerkschaften auch bereits mitgeteilt worden. Und derzeit liege keine weitere schriftliche Anfrage vor, auf die man reagieren müsste. Was hingegen sehr wohl vorliegt, ist ein Rekurs, den die vier Gewerkschaften bei der Steuerkommission eingereicht haben: gegen die Gemeinden Bozen und Meran, die die erwähnten hohen GIS-Sätze anwenden und sich nach einer entsprechenden Aufforderung geweigert hatten, Rückzahlungen an die Gewerkschaften zu tätigen. Die Verhandlung ist allerdings erst für März 2017 angesetzt. Sollte in der Zwischenzeit die Landesregierung die Herabsetzung über die Bühne bringen – basierend auf einem positiven Gutachten des Rates der Gemeinden, an den die Gewerkschaften appellieren –, “werden wir den Rekurs zurückziehen”, kündigen die Gewerkschaften an.