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Neue Regeln für das „GreenEvent“-Siegel

Ab 1. Juni gelten neue Kriterien für das "GreenEvent"-Siegel. Die Anträge müssen mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Green Event
Foto: Pixabay
  • Veranstaltungen so zu organisieren und durchzuführen, dass die Umwelt möglichst wenig belastet und die Nachhaltigkeit verbessert wird: Das ist das Ziel der Zertifizierung „GreenEvent“„Die GreenEvent-Zertifizierung ist ein konkretes Bekenntnis zu mehr Nachhaltigkeit bei unseren Veranstaltungen“, erklärt Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Peter Brunner

    Mit den neuen Regeln sollen Zeit gespart und Klarheit geschaffen werden. Die neuen Kriterien gelten ab dem kommenden Samstag, 1. Juni. Sie sehen eine Verringerung der Gesamtzahl der Maßnahmen vor, die ergriffen werden können. Zugleich wird die Zahl der verpflichtenden Maßnahmen erhöht, vor allem zu Mobilität. 

  • Die neue Zertifizierung

    Die Zertizifierung: Die Initiative „GreenEvent“ ist 2013 vom Landesamt für Abfallwirtschaft in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz mit Unterstützung des Ökoinstituts Südtirol ins Leben gerufen wurden. Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz

    Der Antrag auf Zertifizierung einer Veranstaltung muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung beim Landesamt für Abfallwirtschaft der Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz eingereicht werden.

    „Das Verfahren beginnt mit der verpflichtenden Teilnahme an einer Online-Informationsveranstaltung, in der die neuen Kriterien für die Zertifizierung erläutert werden“, erklärt Elisa Poznanski, Ansprechpartnerin für das „GreenEvent“-Projekt. Von vornherein muss die Art der zu zertifizierenden Veranstaltung festgelegt werden.

    Zur Auswahl stehen sechs verschiedene Veranstaltungsarten, die jeweils einer eigenen Checkliste entsprechen: Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen in Gebäuden, Konferenzen und Kongresse, kulinarische und gastronomische Veranstaltungen in Gebäuden, Sportveranstaltungen in Sportanlagen, Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen im Freien, Festivals, Märkte und kulinarische und gastronomische Veranstaltungen im Freien. 

    Es folgt die Prüfung aller Unterlagen durch das Amt für Abfallwirtschaft, das in der Folge die Auszeichnung erteilt und das Gütesiegel zur Verfügung stellt. Es ist nicht mehr notwendig, einen Abschlussbericht einzureichen. Vielmehr müssen alle Unterlagen, die die Nachhaltigkeit der Veranstaltung belegen, bereits bei der Antragstellung eingereicht und für spätere Stichprobenkontrollen bereitgehalten werden.

  • Schrittweise Verbesserung

    Die Zertifizierung „going GreenEvent“ wird an Veranstaltungen vergeben, die zum ersten Mal am Programm teilnehmen, alle verpflichtenden Anforderungen erfüllen und mindestens 50 Prozent der anwendbaren optionalen Maßnahmen erreichen. „Ab dem zweiten Jahr“, erklärt Giulio Angelucci, Direktor des Landesamtes für Abfallwirtschaft„erhalten Veranstaltungen, die alle verpflichtenden Anforderungen erfüllen und mindestens 75 Prozent der optionalen Maßnahmen umsetzen, die Anerkennung ‚GreenEvent‘. Sollten sie bei der Anwendung der optionalen Maßnahmen nur die Hälfte der Höchstpunktezahl erreichen, behalten sie hingegen die Zertifizierung ‚going GreenEvent‘, die für maximal zwei weitere Jahre vergeben werden kann.“

    Während der Veranstaltungen sind stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. „Werden die aufgeführten Maßnahmen nicht im geforderten Umfang umgesetzt, wird die Anerkennung nachträglich entzogen und dem Veranstalter der Ausschluss vom Verfahren für die folgenden zwei Jahre mitgeteilt“, so Angelucci weiter. „Dies betrifft vor allem die Nichtumsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen.“

  • Übergangsfrist bis 2027

    Um einen stufenartigen Übergang zum neuen Zertifizierungssystem zu ermöglichen, ist es für eine Übergangszeit möglich, auch Veranstaltungen zur Zertifizierung zuzulassen, bei denen 90 Prozent der verpflichtenden Maßnahmen angewendet werden. Ab 1. Januar 2027 müssen alle Veranstaltungen, die eine Zertifizierung beantragen, die vollständige Liste der vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllen.