Direkte Demokratie: Richter erklären knapp 18.000 Unterschriften für unzulässig
Sie galt als Triumpf in Südtirols junger Geschichte der Direkten Demokratie, nun folgt der herbe Schlag. 17.633 beglaubigte Unterschriften hatte das Promotorenkomitee gegen das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung in einer Unterschriftensammlung zusammenbekommen und in der letzten Septemberwoche dem Präsidium des Landtags übergeben. Alle ungültig, sagt dagegen nun die dreiköpfige Richterkommission, die laut Gesetz über die Zuslassung der Anträge entscheidet. Denn: Auf den losen Blättern der Unterschriftenbögen fehle ein Verbindungsstempel. Aus diesem Grund fehle „die Gewissheit, dass die Wahlberechtigten, die ihre Unterschrift auf den Seiten 3 bis 22 eines jeden Bogens gesetzt haben, bewusst und willentlich für die Abhaltung der gegenständlichen bestätigenden Volksabstimmung unterschrieben haben“, begründet die Kommission unter dem Vorsitz von Margit Falk-Ebner die Nicht-Zulassung.
Die praktischen Folgen? Aufgrund der parallel eingereichten Anträge von neun Oppositionsabgeordneten sowie der SVP-Abgeordneten selbst, die beide für zulässig befunden wurden, wird das Referendum über das Gesetz wie geplant am 9. Februar stattfinden. Allerdings verliert das Promotorenkomitee mit der Nicht-Zulassung seines Antrags alle damit in Verbindung stehenden Rechte auf Vertretung im Abstimmungskampf - darunter das Plakatieren auf öffentlichen Flächen oder das Vorbringen der eigenen Position bei Belangsendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Ein herber Schlag für das Promotorenkomitee und für knapp 18.000 BürgerInnen, die die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. „Denn es besteht natürlich kein Zweifel daran, dass diese Menschen genau wussten, was sie unterschrieben haben“, sagt Stephan Lausch von der "Initiative für mehr Demokratie" auf einer Pressekonferenz, wo die Promotoren am Donnerstag einen Rekurs gegen den Entscheid ankündigten. Anhaltspunkte dafür gäbe es ausreichend. Denn einerseits seien die Unterschriftenbögen vorab vom Generalsekretariat des Landtags vidimiert worden, „das heißt, hier gehen wir davon aus, dass damit auch eine Kontrolle verbunden ist“, meint Lausch. Andererseits gäbe es keine Bestimmung, in der die Art der Stempelung der Unterschriftenbögen definiert wird. Vor allem aber beinhaltet das Urteil laut Lausch schwere Unterstellungen. „Denn offenbar wird nicht nur uns ein Betrug unterstellt, sondern auch allen Gemeindeämtern, in denen 8000 der Unterschriften abgegeben wurden sowie all jenen vom Landeshauptmann oder den Bürgermeistern beauftragten Menschen, die die Unterschriften außerhalb der Gemeindeämter beglaubigten.“
Die Initiative für direkte Demokratie solle sich endlich vom
Mythos verabschieden, dass zur langatmigen und teilweise auch zermürbenden repräsentativen Demokratie darstellt die direkte Demokratie eine vereinfachende Alternative darstellt.
Auch hier steckt der Teufel im Detail und man kann Ergebnisse durch Fragestellungen und Formalitäten beeinflussen. Der größte Unterschied ist, dass man vorher die Politiker für die Ergebnisse als deren direkten Entscheidung verantwortlich machen konnten, bei der direkten Demokratie "entscheidet" ja das "Volk".
Lose Blätter ohne Verbindungsstempeln
Irgendwie stimmt es schon, die Blätter waren im Bogen nicht zusammengehalten, es waren lose Blätter nur mit Angabe der Daten des Unterzeichners und in jede Seite fehlte der Text für was man unterschreiben wollte und auf jeden fall fehlten Verbindungsstempel. Schade für diese ganze Mühe, von so viele Vereine, Bürger und Ämter !!
Ein beachtlicher Formfehler die von den Promotoren unterschätz worden ist, sie hätten nur von den anderen Promotoren Komitees abschauen können, wie zum Beispiel die von der Lista Pannella oder früher von den Partito radicale. Diese Bewegung benützt schon seit mehrere Jahre Bogen auf chemisches Papier mit den man für mehrere ‚Anträge unterschreiben kann. Jedes Jahr liegen mehrere Bogen in den Ämtern, heuer lagen fast zwanzig Anträge in den Gemeindestuben und kein Bogen hatte lose Blätter.