Politik | Referendum zum Gesetz zur Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie: Richter erklären knapp 18.000 Unterschriften für unzulässig

Aufsehenerregende Entscheidung zum Referendum über das Gesetz zur Bürgerbeteilung am 9. Februar. Ein Richterkomitee erklärt den Antrag des Promotorenkomitees für ungültig – und damit die fast 18.000 gesammelten Unterschriften.

Sie galt als Triumpf in Südtirols junger Geschichte der Direkten Demokratie, nun folgt der herbe Schlag.  17.633 beglaubigte Unterschriften hatte das Promotorenkomitee gegen das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung  in einer Unterschriftensammlung zusammenbekommen und in der letzten Septemberwoche dem Präsidium des Landtags übergeben. Alle ungültig, sagt  dagegen nun die dreiköpfige Richterkommission, die laut Gesetz über die Zuslassung der Anträge entscheidet. Denn: Auf den losen Blättern der Unterschriftenbögen fehle ein Verbindungsstempel. Aus diesem Grund fehle „die Gewissheit, dass die Wahlberechtigten, die ihre Unterschrift auf den Seiten 3 bis 22 eines jeden Bogens gesetzt haben, bewusst und willentlich für die Abhaltung der gegenständlichen bestätigenden Volksabstimmung unterschrieben haben“, begründet die Kommission unter dem Vorsitz von Margit Falk-Ebner die Nicht-Zulassung.

Die praktischen Folgen? Aufgrund der parallel eingereichten Anträge von neun Oppositionsabgeordneten sowie der SVP-Abgeordneten selbst, die beide für zulässig befunden wurden, wird das Referendum über das Gesetz wie geplant am 9. Februar stattfinden. Allerdings verliert das Promotorenkomitee mit der Nicht-Zulassung seines Antrags alle damit in Verbindung stehenden Rechte auf Vertretung im Abstimmungskampf  - darunter das Plakatieren auf öffentlichen Flächen oder das Vorbringen der eigenen Position bei Belangsendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ein herber Schlag für das Promotorenkomitee und für knapp 18.000 BürgerInnen, die die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. „Denn es besteht natürlich kein Zweifel daran, dass diese Menschen genau wussten, was sie unterschrieben haben“, sagt Stephan Lausch von der "Initiative für mehr Demokratie" auf einer Pressekonferenz, wo die Promotoren am Donnerstag einen Rekurs gegen den Entscheid ankündigten. Anhaltspunkte dafür gäbe es ausreichend. Denn einerseits seien die Unterschriftenbögen vorab vom Generalsekretariat des Landtags vidimiert worden, „das heißt, hier gehen wir davon aus, dass damit auch eine Kontrolle verbunden ist“, meint Lausch. Andererseits gäbe es keine Bestimmung, in der die Art der Stempelung der Unterschriftenbögen definiert wird. Vor allem aber beinhaltet das Urteil laut Lausch schwere Unterstellungen. „Denn offenbar wird nicht nur uns ein Betrug unterstellt, sondern auch allen Gemeindeämtern, in denen 8000 der Unterschriften abgegeben wurden sowie all jenen vom Landeshauptmann oder den Bürgermeistern beauftragten Menschen, die die Unterschriften außerhalb der Gemeindeämter beglaubigten.“