Economia | Tourismus
Tauber fordert Kontrollen
Foto: Privat
Zufrieden haben Bernabò Bocca, Präsident der staatlichen Federalberghi und Manfred Pinzger, Vizepräsident von Federalberghi sowie Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bezüglich Airbnb aufgefasst. Darin ist festgehalten, dass das Gesetz des italienischen Staates betreffend die Übermittlung der Daten der Kunden, die Wohnimmobilien mit einer Dauer von höchstens 30 Tagen, die von natürlichen Personen außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit über digitale Plattformen vermietet werden, nicht dem Unionsrecht widerspricht. Ebenso widerspricht die Verpflichtung zum Steuerabzug an der Quelle sowohl für in einem anderen Mitgliedstaat als Italien niedergelassenen Erbringer von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung als auch für Unternehmen mit einer Niederlassung in Italien nicht dem Unionsrecht. Allein die Pflicht zur Ernennung eines Steuervertreters in Italien widerspricht dem Unionsrecht.
Damit ist der Weg für ein Urteil des Staatsrates frei. Dieser muss in Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes nun entscheiden und der Agentur der Einnahmen die Möglichkeit geben, die in den vergangenen sechs Jahren laut den staatlichen Bestimmungen vorgesehene Abführung der Einheitssteuer auf Mieteinnahmen einzuheben und entsprechende Sanktionen zu verhängen.
„Als Abgeordneter des Südtiroler Landtags und Vertreter der gastgewerblichen Betriebe begrüße ich das Ergebnis des Urteils im Verfahren, das Airbnb gegen den italienischen Staat eingeleitet hat. Damit wird der unlautere Wettbewerb zum Nachteil der traditionellen Beherbergung eingeschränkt“, erklärt Helmut Tauber. Der SVP-Landtagsabgeordnete und HGV-Obmann des Bezirks Brixen fordert, dass touristisch genutzte Wohnungen den gleichen Regeln unterliegen müssen wie gastgewerbliche Betriebe. In Südtirol würde häufig das Argument ins Feld geführt, dass die im Landestourismusentwicklungskonzept (LTEK) vorgesehene Betten-Obergrenze nicht nur für gewerbliche Betriebe, also für Hotels und Gasthäuser, gelte, sondern auch für nicht-gewerbliche Betriebe wie Privatzimmer-Vermieter und für Anbieter von Airbnb-Wohnungen. Somit würde auch Airbnb ein Riegel vorgeschoben werden.
„Es trifft sicher zu, dass das LTEK in diesem Zusammenhang wichtig ist. Letztlich ist damit aber nicht garantiert, dass irgendwelche privaten Anbieter ihre Wohnungen nicht trotzdem touristisch vermieten“, betont Tauber. Der SVP-Abgeordnete spricht sich dafür aus, entsprechende Kontrollen bzw. Mechanismen vorzusehen, damit die touristische Vermietung nur dort erfolgt, wo eine entsprechende Meldung vorliegt (Lizenz für gastgewerbliche Betriebe oder Suap für nicht-gastgewerbliche Betriebe). „Heute kann ich einen solchen Mechanismus leider noch nicht erkennen“, erklärt Tauber.
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Aber wehe, wenn Gäste nicht
Aber wehe, wenn Gäste nicht mehr in bar in den klassischen Beherbubgsbetrieben bezahlen dürfen......hier wird m.E. mit zweierlei Maß gemessen.