Cronaca | Gericht

Eine "Wanzen"-Affäre

Staatsanwalt Rispoli will Anklage erheben gegen die Ex-Landesräte Laimer, Berger und Widmann. Sie hätten ihre Büros nicht eigenmächtig auf "Wanzen" absuchen lassen dürfen

Staatsanwalt Guido Rispoli hat die Ermittlungen in der "Wanzen-Affäre" zu einem Abschluss gebracht. Fazit: Die ehemaligen Landesräte Michl Laimer, Hans Berger und Thomas Widmann hätten Amtsmissbrauch betrieben und werden jetzt von Rispoli dazu befragt, warum sie im Jahr 2011 auf eigene Faust Unternehmen mit der Suche nach Abhörgeräten in ihren Büros beauftragten. Genau dies, so Rispoli in den heutigen Tageszeitungen, wäre nämlich nicht der richtige Weg gewesen. Laimer, Berger und Widmann hätten damals Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen müssen, dann wären die Abhörspezialisten der Polizei angerückt und hätten die Räumlichkeiten auf Wanzen kontrolliert - gratis.

Doch die drei ehemaligen Landesräte ließen diese Arbeit lieber von Privatunternehmen erledigen; allen dreien war bewusst, dass die Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt, aus unterschiedlichen Gründen. Die Aufträge zur "Entwanzung" gingen an eine Firma aus dem Trentino sowie eine weitere aus Vorarlberg, die Rechnungen dafür wurden aus dem Budget der Landesverwaltung bezahlt, auf ordentlichem Weg, wie Hans Berger in einem Interview mit dem Corriere dell'Alto Adige betont. Die Generaldirektion des Landes hätte den Antrag korrekt angenommen und bezahlt. Auch seien weder er, noch Thomas Widmann oder Michl Laimer jemals zu den Abhörungen befragt worden. Bei den Untersuchungen im Jahr 2011 seien keine Wanzen oder sonstigen Abhörgeräte gefunden worden.

Nun will Oberstaatsanwalt Rispoli den drei Politikern 20 Tage Zeit und Gelegenheit geben, um auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs zu reagieren. Sollte sich herausstellen, dass mit öffentlichen Geldern eine illegale Aktion bezahlt wurde, so könnte der Weg zur Anklage frei werden. Für Widmann und Berger ohne größere Konsequenzen, jedoch für Michl Laimer könnte ein zusätzlicher Prozess schwerer wiegen: ihm würde Gefängnis drohen.