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Zum zweiten Mal wird die Baukonzession für die Mittelstandswohnungen in der Cardornastraße vom Verwaltungsgericht annulliert. Und jetzt?
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Foto: upi

Neuerlicher Rückschlag für die geplanten 53 Mittelstandswohnungen in der Bozner Cadornastraße: „Das Regionale Verwaltungsgericht Bozen hat mit Urteil 267 vom 27. Dezember 2017 die Baukonzession der Gemeinde Bozen für die Errichtung eines Kondominiums in der Cadornastraße durch die ‚Cooperative Laurino’ und die Wohnbaugenossenschaft ‚Wolke 07’ annulliert“, musste Paolo Bellenzier, Direktor der Abteilung für Raumplanung und -entwicklung der Gemeinde Bozen, am späten Donnerstag Nachmittag einräumen. Damit wird das von Beginn an umstrittene Projekt bereits zum zweite Mal vom TAR gestoppt. Im Jahr 2016 hatten die Verwaltungsrichter dafür die hydrogeologischen Risiken auf dem Grundstück der ehemaligen Tennisplätze an der Talfer und die mangelnde Begründung durch die Antragsteller angeführt, warum ausgerechnet in einer solchen Zone Wohnbauten entstehen müssen.  Diesmal stolpert das Projekt wiederum über seine Nähe zum Fluss. Oder besser gesagt, den Mindestabstand der Wohnbauten zum Öffentlichen Wassergut, der in den Durchführungsplänen nur fünf statt der vorgesehenen zehn Meter beträgt. Eine Reduzierung, mit der gegen das betreffende Landesgesetz verstoßen wird, wie die Verwaltungsrichter die Annulierung des Durchführungsplans und aller damit verbundenen Baukonzessionen begründen.

Ein weiterer Punktesieg der Anrainer des benachbarten Kondominiums Verena und weiterer Rekurssteller, die sich seit Jahren gegen die Errichtung der zwei neuen Wohnbauten wehren. Am Gründen fehlt es in der immer komplexeren Chronik um das als Vorzeigeprojekt für Mittelstandwohnungen geplante Projekt wahrlich nicht. “Quel pasticciaccio brutto di Via Cadorna”, umschrieb es der ehmalige 5-Stelle-Gemeinderat Alberto Filippi vor allem angesichts der zahlreichen Undurchsichtigkeiten beim Eigentümerwechsel des Grundstücks und seiner Umwandlung von einer Sportzone in eine Wohnbauzone. Zu Vorwürfen der Bereicherung der Grundstückseigener, zu denen anfangs auch Ex-Stadtrat Klaus Ladinser gehört hatte, oder des sozialen Wohnbaus in einer Luxuszone gesellten sich noch zahlreiche urbanistische und politische Stolpersteine, die nun auch die neue Gemeindeverwaltung zu immer neuen Varianten zu dem 2014 vom Gemeinderat abgesegneten Projekt zwingen.

Doch wie sich nun zeigt, hielt auch das jüngste Projekt den Rekursen seiner Gegner nicht stand. Auch wenn die Richter diesmal die Abänderung des Bauleitplans und damit die Umwidmung in eine Zone für geförderten Wohnbau durchgehen ließen, stolperten die Projektwerber aus Gemeinde, Land und Wohnbaugenossenschaften diesmal über den Mindestabstand. Eine weitere Watsche vor allem für mehr als 50 Familien, deren Traum vom neuen Heim mit Talferblick erneut in weite Ferne rückt. Statt dessen wachsen die Rechtsspesen für die Projektwerber immer weiter, bedauerte auch Vize-Bürgermeister Christoph Baur in einer ersten Stellungnahme. Paolo Bellenzier versucht dagegen die Moral aller Beteiligten nicht komplett in den Keller stürzen zu lassen: Seine Abteilung und die Gemeindeanwaltschaft stehen in Kontakt mit den betroffenen Wohnbaugenossenschaften und werden den Entscheidungsorganen nach Überprüfung der Urteilsbegründung kurzfristig Lösungen vorschlagen, die „baldigst die Verwirklichung des von vielen hart erwarteten Wohnbaus ermöglichen“, verspricht der Abteilungsdirektor.