Società | Impfungen

Holzer überlegt weitere Klage

Reinhold Holzer hat die Öffentlichkeit laut Gericht nicht mit Aussagen zu Impfschäden beunruhigt. Die Gerichtsschlacht zwischen Sanität und Impfgegnern geht aber weiter.
Reinhold Holzer
Foto: upi

„Freispruch für Reinhold Holzer“: Die Jubelbotschaft, die kurz vor Ostern unter Südtirols Impfkritikern kursiert, geht schon in Richtung Fake News. Tatsache ist, dass der bekannte Impfkritiker im Gerichtsstreit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb über angebliche Impfschäden eines Kindes aus Meran einen Teilerfolg erzielt hat. Denn nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen wurde der Anklagesatz abgeändert, wie in der Lananer Kanzlei von Holzers Anwalt Janis Noel Tappeiner bestätigt wird. Statt des Tatbestands Beunruhigung der Öffentlichkeit (procurato alarme art. 658stg) wird Reinhold Holzner nun wegen der „Veröffentlichung oder Verbreitung falscher, übertriebener oder tendenziöser Nachrichten“ laut Artikel 656 des Strafgesetzbuches (pubblicazione o la diffusione di notizie false, esagerate o tendenziose) belangt. Allein aus Sicht des Strafmaßes eine Verbesserung, da in diesem Fall eine mögliche Haftstrafe von höchstens drei statt sechs Monaten vorgesehen ist. Doch der Impfkritiker ist zuversichtlich, dass auch diese Anklage letztendlich archiviert werden wird. Denn, wie er meint:  „Dem Sanitätsbetrieb wird es nicht gelingen, zu beweisen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen den gesundheitlichen Problemen des Mädchens und der Impfung gibt.“

Anlass für den Gerichtsstreit geben die Aussagen Holzers in einem RAI-Südtirol-Beitrag über einen Informationsabend der Impfkritiker im September 2017. In einem Interview sprach Holzer darin von einem in Meran ansässigen Mädchen mit Migrationshintergrund, das geimpft wurde und einige Zeit später mit dem Hubschrauber mit „Lähmung und gonz schlimmen defekten aufn Körper noch Verona“ überliefert worden sei. Der Sanitätsbetrieb klagte Holzner daraufhin wegen der Falschaussagen, dass „ein Kind mit schwerem Impfschaden im Krankenhaus von Verona liege“. Doch auch Reinholz Holzner ging wegen verdrehter Aussagen vor Gericht. Denn: „Ich habe nie den direkten Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung des Mädchens hergestellt, wie es Schael anschließend in der Pressemitteilung behauptet hat.“ Da  die meisten Medien die dortigen Aussagen zur „Falschmeldung des Impfkritikers“ übernommen haben, klagte Holzner Anfang Dezember nicht nur den Sanitätsbetrieb und seinen Generaldirektor, sondern auch viele lokale Verlagshäuser wegen Verleumdung und Rufschädigung. Die Erstverhandlung in der Causa hätte ursprünglich am 12. April stattfinden sollen, wurde aber in der Zwischenzeit auf Herbst vertagt, wie Holzer sagt.

Doch nicht nur sein Ruf ist dem Impfgegner eine gerichtliche Schlacht wert. Mit seinen MitstreiterInnen von der Initiative Ökologische Kinderrechte Südtirol überlege er derzeit Schael und den Sanitätsbetrieb wegen genau jenem Tatbestand zu verklagen, von dem er gerade befreit wurde – also Beunruhigung der Öffentlichkeit (procurato alarme), erzählt Reinhold Holzer. Vorbild dafür seien Mitstreiter in der Gegend von Rimini, die den dortigen Sanitätsbetrieb aus demselben Grund geklagt hätten. „Ich bin eine Privatperson, für die dieser Artikel des Strafgesetzbuches laut unserem Anwalt sowieso der falsche war“, sagt Holzner. „Doch er gilt sehr wohl für jemanden, der für die Gesundheit im Land verantwortlich ist und die Bevölkerung ständig alarmiert und unter Druck setzt, obwohl es keine Epidemie im Land gibt, die eine Zwangsimpfung rechtfertigen würde“, so Holzers Argumentation. Deshalb könne er sich durchaus vorstellen, „mit einer Gruppe zwischen 50 und 100 Personen“ eine weitere Klage gegen den Sanitätsbetrieb und seinen „General“ einzureichen.

 

 

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rotaderga Dom, 04/01/2018 - 19:24

Auch Impfbeführworter entsprechen nicht der Norm . Kein Lebewesen nimmt Gifte wie Schwermetalle bewusst im Körper auf. Und was Mensch Ärgeredichnicht schreibt kann man genauso auf Stocker Schael und jeden Patienten beziehen, niemand ist allwissend. Auch nicht die Ärzte, letztere sichern sich vor jeden Eingriff durch Unterschriften des Patienten und Behandlungsprotokollen ab.
Gerichte sind auch nicht vollkommen, daher kann ich nicht abschätzen wie der Fall ausgehen wird. Fest steht jetzt schon, es wird weiterhin Argumente für und gegen die Impfungen geben und Europa in seiner Staatenvielfalt wird weiterhin unterschiedlich reglementieren.

Dom, 04/01/2018 - 19:24 Collegamento permanente