Politica | Drogenpolitik

Kronbichler: "Kein Vertrauen für die Drogen-Scheinreform"

Sel-Kammerabgeordneter Florian Kronbichler ist enttäuscht vom neuen Gesetzestext zur Drogenreform. Anstatt eine wirkliche Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen einzubauen, werden lediglich die Strafen herabgesetzt.

Schon lange stand das italienische Drogengesetz im Kreuzfeuer der Kritik: Keine Unterscheidung zwischen harten und leichten Drogen und als Folgeerscheinung eine andauernde Überfüllung der Gefängnisse. Das aus dem Jahr 2006 stammende Fini-Giovanardi-Gesetz wurde aufgrund dieser Gleichstellung vom italienischen Verfassungsgericht dann auch im Februar 2014 für verfassungswidrig erklärt. Und eine Rückkehr zur alten Rechtslage aus dem Jahr 1993 vollzogen, womit die Höchststrafe von 20 Jahren auf 6 Jahre herabgestuft wurde. Doch wieder gab es keine wirklich greifbare Unterscheidung zwischen leichten und harten Drogen. 

Wer künftig mit einem Auto voll Haschisch gestellt wird, erhält 6 Jahre Haft, wer mit fünf Gramm beim Dealen erwischt wird, riskiert 4 Jahre.

Ein neues Dekret von Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin wurde nun am Dienstag abend per Vertrauensvotum in der Kammer verabschiedet. Vor allem die Einstufung von Cannabis war abermals Mittelpunkt der Diskussion. Der Südtiroler Sel-Parlamentarier Florian Kronbichler stimmte gegen das Gesetz in der Kammer, für ihn werde das "alte" nur durch ein neues, aber noch schlechteres ersetzt: "Das Gesetzesdekret, das die Regierung per Vertrauensabstimmung am Dienstag Abend durch die Kammer jagte, unterscheidet abermals nicht wirklich zwischen schweren und leichten Drogen. Das Verfassungsgericht hat aber ausdrücklich das verlangt. Die Regierung senkt gegenüber dem alten, genannt Fini-Giovanardi-Gesetz nur das Strafausmaß. Wer künftig mit einem Auto voll Haschisch gestellt wird, erhält 6 Jahre Haft, wer mit fünf Gramm beim Dealen erwischt wird, riskiert 4 Jahre." Allenfalls handle es sich um eine etwas mildere Behandlung von kleinen Dealern, so Kronbichler.

Auf einer Pressekonferenz verkündete Gesundheistministerin Lorenzin dann auch, sie wolle mit diesem neuen Dekret die eine starke Nachricht lancieren: Drogen konsumieren, können keine legale "normale" Praxis sein, eine Normalisierung sei in jedem Fall zu bekämpfen.

Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin:  "Il punto è che "c'è la necessità di dare un messaggio forte al Paese, e cioè che drogarsi non è normale e dobbiamo sconfiggere la cultura della normalizzazione del drogarsi che sta provocando danni enormi sia agli adulti sia ai giovani".

Dies angesichts der Tatsache, dass die öffentliche Meinung und wissenschaftliche Studien die Kriminalisierung von Cannabis in Frage stellen, und von immer breiteren Teilen der Gesellschaft eine Legalisierung des Drogenkonsums gefordert wird. Auch Florian Kronbichler argumentiert so. Das neue Lorenzin-Dekret sei zwar ein Fortschritt, "doch entspringt dieser Fortschritt keineswegs einer moderneren Drogenpolitik, sondern ist ausschließlich eine Notmaßnahme zur Lösung des Ausnahmezustands in Italiens Gefängnissen. Eine Ordnungspolitik wird hier als Gesundheitsreform verkauft. Der Konsum leichter und weniger Drogen bleibt weiterhin kriminalisiert. Wer ertappt wird, landet nicht gleich im Kerker, das stimmt, doch es bleiben Festnahme, öffentliche Bloßstellung, Prozesse, Geldstrafen, Führerschein-Entzug ... Der Drogen-Großhandel bleibt ungeschoren, der Staat schikaniert weiter die Cannabis-Raucher."

Der Gesetzestext kommt nun in den Senat, die Polemik ist vorprogrammiert.

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Josef Ruffa Dom, 05/04/2014 - 17:10

mit was sich der Gesetzgeber beschäftigt.
Italien hätte m.E. weit prioritäre Probleme dringend zu bewältigen.
Wenn die Wirtschaft wieder rund laufen kann, wenn Arbeitslose wieder einen Gehalt bekommen, wenn man alles unternimmt (als Gesetzgeber), damit Italien wieder attraktiv wird (für Urlauber, Investoren usw.), dann...und dann noch viel viel später, könnte man auch solche Gesetze "reformieren", bis dahin wird Otto Normalverbraucher Probleme im Verständnis mit der Berufssparte Politiker (und somit Geseztgeber) haben. Dann stellt sich eventuell auch immer wieder die Frage...wie hoch darf der Gehalt eigentlich für den Gesetzgeber sein.

Dom, 05/04/2014 - 17:10 Collegamento permanente