Società | Sterzing

Ansitz Jöchlsthurn verkauft

Vermutet wurde es bereits seit Langem, nun ist es endlich offiziell: Der geheimnisvolle Kaufinteressent am Jöchlsthurn ist die Sterzinger Unternehmensgruppe HTI.
jochlsthurn.jpg
Foto: Martin Schaller
  • Wie die Unternehmensgruppe in ihrer Aussendung mitteilt, wurde der notarielle Kaufvertrag mit Michael Graf Goess-Enzenberg, dem derzeitigen Eigentümer des Ansitzes Jöchlsthurn unterzeichnet. Darin eingeschlossen sind auch der Enzenberg-Garten und die Peter- und Paul-Kirche. Die HTI-Gruppe verhandelt bereits seit Längerem mit Michael Graf Goess-Enzenberg über den Erwerb der Immobilie „Jöchlsthurn“ im Herzen der Stadt Sterzing, wo sich auch der Hauptsitz von Leitner, Prinoth, Demaclenko, Leitwind und Troyer befindet, welche alle Teil der weltweit tätigen Unternehmergruppe sind. 

    Ziel ist es zum einen, die prächtigen Räume des Gebäudes sowohl für permanente als auch für temporäre Kunstausstellungen zu nutzen, eine wichtige kulturelle Aktivität, welche das Unternehmen bereits seit Jahren fördert. Davon zeugen die jüngsten Ausstellungen in Sterzing und Kitzbühel anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft, sowie die Ausstellung „Trio“ auf Trostburg, welche von Juni bis Oktober des laufenden Jahres renommierte Südtiroler Künstler zeigte, um nur einige der vielen Initiativen im Bereich Kunst zu nennen, welche immer wieder von Unternehmen der HTI in diversen Museen unterstützt wurden. Zudem soll auch der Enzenberggarten, ein Wahrzeichen für viele Generationen von Sterzingern, die ihn noch immer als Herzensort in Erinnerung haben, nach 40 Jahren Schließung wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Weitere Einzelheiten über die künftige Nutzung des „Jöchlsthurn“ werden noch im Detail ausgearbeitet.

    Damit die Kaufurkunde rechtskräftig wird, müssen nun die gesetzlich vorgesehenen 60 Tage abgewartet werden, die sowohl der Provinz Bozen als auch der Gemeinde Sterzing zur allfälligen Ausübung ihres Vorkaufsrechtes zustehen, was in der vor dem Notar unterzeichneten Urkunde auch entsprechend geregelt ist.