Feuriges Risiko
Das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Abschießen von Raketen ist in Südtirol verboten und bringt – falls keine Genehmigung des Bürgermeisters auf einen schriftlichen Antrag vorliegt – Verwaltungsstrafen von 300 bis 900 Euro mit sich.
Doch auch mit überwundenem Verwaltungsaufwand gibt es einige Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
Die Gebrauchsanweisung stellt sich auch bei kleineren Feuerwerksartikel immer wieder als nützlich und hilfreich heraus. Sie enthält zumeist Informationen darüber, ob etwa das Abbrennen des Produktes in einem geschlossenen Raum erlaubt ist.
Signalmunition und Munition von Schusswaffen aller Art sind verboten. „Sie stellen Gefahr für Leben und Gesundheit dar“, unterstreicht die Berufsfeuerwehr Bozen.
Die Mehrzahl der Feuerwerkskörper kann nur im Freien gezündet werden und kann – wenn sie in geschlossenen Räumen, an geöffneten Fenstern oder Balkonen aktiviert werden – Brände verursachen. Feuerwerkskörper dürfen nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die als besonders brandempfindlich gelten (landwirtschaftliche Gebäude oder Strohdächer) gezündet werden. Bei Raketen sind dies 200m, bei anderen Feuerwerkskörpern 20m. Dasselbe gilt für Wälder und Büsche.
Kanonenschläge, Donnerschläge und Böller nie in der Hand sondern am Boden zünden und anschließend Abstand halten (3-5m). In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern aus der Hand oder aus einer Flasche am Boden ist gefährlich! Die Rakete muss nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen können. Beschädigte Raketen nicht erneut zünden.
Kleine Kinder sollen während des Feuerwerks unter Aufsicht im Haus bleiben, Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel nicht an Kinder und Jugendliche weiter.
Keine Feuerwerkskörper selbst basteln oder gekaufte verändern! Gefährlich ist auch das Abbrennen mehrere Knallkörper gleichzeitig oder das Verdichten in einem Behälter, etwa einer Flasche.
Vorräte an Feuerwerksartikeln in fest verschließbaren Taschen und nicht am Körper aufbewahren. Nach der Entnahme die Vorräte wieder abdecken. Es besteht Brandgefahr!
Auch bei kleinen Bränden diese sofort über die landesweite Notrufnummer 115 melden.
Mit Einhalten dieser Sicherheitsmaßnahmen sollte es gelingen, das alte Jahr zwar festlich und feurig, aber mit möglichst niedrigem Sicherheitsrisiko zu verabschieden.