Politica | SVP-Spenden

„Fehlinformation wurde richtiggestellt“

Gleich mehrmals haben Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle Landeshauptmann Arno Kompatscher Bestechlichkeit vorgeworfen. Dieser erstattete Anzeige wegen Verleumdung.
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Foto: wefairplay
Medienwirksam haben Sven Knoll, Sprecher der Süd-Tiroler Freiheit, und seine Parteikollegin Myriam Atz Tammerle in zwei Pressekonferenzen und verschiedenen Medienaussendungen den angeblichen Spendenskandal der SVP aufgegriffen und Landeshauptmann Arno Kompatscher Vetternwirtschaft und Käuflichkeit vorgeworfen. Sie präsentierten dabei eine Liste mit den Namen jener Spender und Betriebe, welche einen Betrag unterhalb der 5.000 Euro-Grenze an die SVP entrichtet haben und somit per Gesetz auch nicht veröffentlicht werden müssen. Diese Liste sei der Süd-Tiroler Freiheit anonym zugespielt worden, wie Knoll auf Nachfrage erklärte. Parteispenden an sich seien nicht illegal, es müsse jedoch eine lückenlose Aufklärung erfolgen, wenn Spenden an Parteien mit Gegenleistungen verbunden werden oder sogar der Verdacht besteht, dass für diese Spenden über Umwege öffentliche Gelder verwendet werden, betonten Atz Tammerle und Knoll.
 
 
 
 
Im Rahmen der Pressekonferenz vom 6. Dezember, die im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung abgehalten wurde, gab Landeshauptmann Kompatscher bekannt, dass er über seinen Anwalt beim Bozner Landesgericht Strafanzeige gegen Sven Knoll wegen Verleumdung erstattet hat. Kompatscher erklärte, dass er wüsste, dass an diesen Vorwürfen nichts stimmt. Deshalb sei es ihm wichtig, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichtspolizei das Ganze untersucht und zu einem eindeutigen Schluss kommt.
Während sich der Chef der Süd-Tiroler Freiheit am folgenden Tag noch kämpferisch gab und in seiner Absendung schrieb, dass er sich nicht einschüchtern lassen wolle, äußerte er kurze Zeit später Zweifel, ob Kompatscher tatsächlich Anzeige erstattet hat. Wie der Landeshauptmann auf Nachfrage von Salto.bz erklärt, sei dieses Missverständnis mittlerweile jedoch geklärt worden. „Die Anzeige wurde an jenem Tag hinterlegt, an dem ich die Öffentlichkeit davon unterrichtet habe“, so Kompatscher. Die betreffenden Medien, welche berichtet hätten, dass die Anzeige nicht eingegangen sei, seien von seinem Anwalt in einem Schreiben dahingehend unterrichtet worden und hätten die Fehlinformation bereits richtiggestellt.