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Hürde für GIS-Befreiung

Der Nachtragshaushalt ist genehmigt. Für Tourismusbetriebe gibt es nun doch Auflagen für die GIS-Befreiung. Und das Land erstattet den Gemeinden 90 Prozent der Ausfälle.
Geld
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Im Rekordtempo hat der Landtag am Donnerstag den Nachtragshaushalt für 2020 und die Begleitbestimmungen dazu genehmigt. Die Behandlung der beiden Gesetzentwürfe hatte bereits am Mittwoch begonnen, zu den einzelnen Artikeln gab es dann aber kaum Debatten.

Unter anderem sind mit der Verabschiedung der beiden Gesetze nun die GIS-Erleichterungen für die Wirtschaft bestätigt, die die Landesregierung im Juni beschlossen hat. Anders als ursprünglich angekündigt, gibt es nun doch eine Auflage für Tourismusbetriebe. Diesen soll für 2020 die gesamte GIS erlassen werden – allerdings nur, wenn sie für heuer einen Corona-bedingten Umsatzrückgang von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr nachweisen können und nicht mehr unabhängig von der wirtschaftlichen Betriebssituation. Außerdem erstattet das Land den Gemeinden 90 Prozent der dadurch entstandenen Steuerausfälle – anfangs war von 80 Prozent die Rede gewesen.

Der Gemeindenverband und insbesondere tourismusstarke Gemeinden hatte darauf gepocht, dass aus der Bestimmung eine Kann-Regel wird, sprich, dass Gemeinderäte selbst beschließen können, die fehlenden Steuereinnahmen dennoch einzuheben.

Die Entscheidungen, in welchem Ausmaß der Ausfall der GIS vom Gemeindehaushalt getragen werden kann, muss grundsätzlich schon den Gemeinden überlassen und auf Gemeindeebene getroffen werden, dies vor allem auch deshalb, um die Gemeinden in Ihrer Autonomie zu stärken und nicht noch mehr zu beschneiden.
(Rat der Gemeinden am 23. Juli 2020)

Das forderten auch die Grünen mit einem Änderungsantrag am Donnerstag im Landtag, der allerdings verfiel. Ebenso wie jener von Team K, mit dem ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent für Tourismusbetriebe als Voraussetzung für die GIS-Befreiung gefordert wurde.

Anderen Wirtschaftszweigen wird die GIS für das Steuerjahr um 50 Prozent erlassen – wenn sie einen Umsatzrückgang von 20 Prozent nachweisen können.

Die Begleitbestimmungen zum Nachtragshaushalt wurden am Ende mit 18 Ja, 4 Nein und 11 Enthaltungen genehmigt. Der 261,6 Millionen Euro umfassende Nachtragshaushalt selbst mit 18 Ja, 13 Nein und 2 Enthaltungen.