Landtag im Bann des Stausees

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Seit genau drei Wochen verliert der von Alperia betriebene „Zoggler Stausee“ kontinuierlich Wasser. Bereits letzte Woche hieß es vonseiten des Betreibers, dass der Wasserspiegel bereits um über 21 Meter abgesunken ist. Nachdem es Alperia nicht gelungen war, zur Schadstelle zu gelangen, laute der Plan nun, das Wasser ablaufen zu lassen, um so zum Leck zu gelangen und es zu beheben. Wie zu erwarten war, beschäftigt der stetige Wasseraustritt nicht nur Alperia, sondern hat jetzt auch den Sprung in den Südtiroler Landtag geschafft. Gleich vier Landtagsanfragen gab es zum Thema: Zwei von Andreas Leiter Reber – eine generell zum Stausee und eine über den Zivilschutz – eine von den Grünen und eine vom Team K. Bei der Fragestunde der Juni-Landtagssitzungswoche blieb lediglich Zeit für die Beantwortung dreier Anfragen – nämliche jener des freien Fraktionärs Leiter Reber und der Grünen.
„Bis zum heutigen Datum ist es zu keinem Verdienstausfall für Alperia gekommen.“
Die drei Landtagsfraktionen stellten eine Reihe an Fragen zum Stausee sowie zu den Instandhaltungsarbeiten und Verdienstausfällen. Energie-Landesrat Peter Brunner ging auf die Fragen ein und erklärte, dass der Wasseraustritt am Nachmittag des 13. Mai 2025 begonnen habe, betroffen sei ein Inspektionsstollen. Zuvor seien keine Fehler bekannt gewesen und die Ursache für das Leck sei bis dato unklar, da die entsprechende Stelle noch nicht zugänglich sei. Somit sei auch noch unklar, wie lange eventuelle Reparaturarbeiten andauern und wie viel diese kosten werden.
Brunner erläuterte in diesem Zusammenhang, dass der Inspektionsstollen für die notwendigen Kontrollen zweimal im Monat vom Wartungspersonal betreten wird. „Das war auch am Tag des Ereignisses der Fall“, erklärte Brunner. Bei der Untersuchung zuvor sei keine Anomalie aufgefallen.
Die Grünen hakten etwas nach und fragten, ob es den stimme, dass die Mitarbeiter vor Ort angewiesen worden waren, keinen Sirenenalarm auszulösen. Brunner wies darauf hin, dass die Staudamm-Sirene nur in genau festgelegten Fällen zu betätigen sei – das Leck im Stollen zähle nicht dazu. Außerdem sei die Sirene so austariert, dass sie nur in unmittelbarer Nähe zum Staudamm hörbar ist. Die Betreibergesellschaft Alperia habe jedoch umgehend die Gemeinde, die Behörden sowie die Zivilschutzorganisationen alarmiert. -
Zwei weitere Fragen bezogen sich auf einen eventuellen Verdienstausfall. „Bis zum heutigen Datum ist es zu keinem Verdienstausfall für Alperia gekommen“, so Brunner. Der künftige Verdienstausfall sei abhängig von der tatsächlichen Wasserführung und könne erst am Ende des Jahres berechnet werden.
Leiter Reber wollte anschließend noch wissen, ob 2024 Unternehmen von Alperia beauftragt wurden, Arbeiten im Stollen durchzuführen und wie es um die Schleusen des Stausees steht, woraufhin Brunner berichtete, dass im vergangenen Jahr keine Firma mit Arbeiten im Inspektionsstollen beauftragt wurde. Zum Zustand der Schleusen erklärte er, dass diese funktionstüchtig seien, jedoch nach dem Wasseraustritt – der auch die Apparatenkammer des Grundablasses betreffe – nicht mehr gesteuert werden könnten, da die gesamte Steuerelektrik unter Wasser stehe. Ein Austausch der Schleusen beim Grundablass sei aber bereits vor dem aktuellen Vorfall infolge mehrjähriger geplanter Modernisierungsarbeiten bei den Alperia Kraftwerken vorgesehen gewesen. Somit würden die Schleusen, sobald möglich, ausgetauscht. Außerdem werde es seitens Alperia eine außerordentliche und unabhängige Sicherheitsprüfung aller Anlagen geben.
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Und wenn der Staudamm bricht?
In seiner zweiten Anfrage wandte sich Andreas Leiter Reber an Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner Funktion als oberster Zivilschützer des Landes. Leiter Reber interessierte sich nämlich dafür, ob es für das Szenario eines Dammbruchs bei einer Stauanlage im Ultental einen aktuellen Evakuierungsplan für die darunterliegenden Gemeinden und die betroffene Bevölkerung gebe.
Kompatscher erläuterte, dass die Vorbeugung des Managements von Notfällen im Zusammenhang mit den großen Stauanlagen Südtirols eine Angelegenheit des Zivilschutzes sei und somit gemäß dem Autonomie-Statut in die primäre Zuständigkeit des Landes Südtirols falle. Zudem fände aber auch die Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 8. Juli 2014 Anwendung, da diese operative Anweisungen für den Zivilschutz im Bereich der großen Stauanlagen beinhalte. Im Detail würden die Bestimmungen der Richtlinie durch zwei Dokumente umgesetzt: Für jede große Stauanlage gebe es ein Zivilschutzdokument und einen Notfallplan.
Das Zivilschutzdokument lege für jede Stauanlage die Warnphasen, die Bedingungen für die Aktivierung des Zivilschutzsystems, sowie die kommunikations- und technisch-administrativen Verfahren fest. Der Notfallplan hingegen beschreibe die Prozeduren und Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die Gefahrensituationen zu bewältigen. „In Südtirol sind die Stauanlagen-Notfallpläne Teilpläne des Landeszivilschutzplans“, so Kompatscher.
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So jetzt mal Klartext,wer…
So jetzt mal Klartext,wer ist verantwortlich und warum dauert das so lange bis das Problem gelöst wird,bevor der Staudamm bricht?? Ach ja,wie oben beschrieben wichtig ist es dass bei Alperia keinen Verdienstaisfall gibt,ich fasse es nicht! Erinnere mich noch an Stava!!!
In risposta a So jetzt mal Klartext,wer… di Günther Alois …
Alperia ist eine „heilige…
Alperia ist eine „heilige Kuh“ in Südtirol.
Unabhängig davon ist der Ethikkodex der Alperia interessant, ob die Ultner diesen schon gelesen haben?
Link: Ethikkodex , https:/…
Link: Ethikkodex , https://www.alperiagroup.eu/sites/default/files/documents/2021_01_28_al…
In risposta a Link: Ethikkodex , https:/… di Josef Ruffa
Viel Papier ohne Inhalt.
Viel Papier ohne Inhalt.