Economia | Wohnbauaufsicht

Bereits 200 Kontrollen seit 2026

Eine konventionierte Wohnung im Burggrafenamt wurde als Ferienwohnung vermietet. Jetzt greift das Land durch.
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Foto: LPA
  • Ganz schön dreist, eine konventionierte Immobilie als Luxus-Bed-and-Breakfast zu vermieten. Wohnbaulandesrätin Ulli Mair hat diesem Phänomen im vergangenen Jahr den Kampf angesagt. Die Folge war die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Wohnbauaufsicht und der Finanzwache

    Mit mehr Personal und härteren Strafen sollten die Kontrollen deutlich verschärft werden. Der jüngst bekannt gewordene Fall des Bed-and-Breakfasts im Burggrafenamt wirft erneut Fragen auf. Wie verbreitet ist das Phänomen und wie effizient wirken die Kontrollen der Wohnbauaufsicht? 

    Elisa Guerra, Direktorin der Agentur für Wohnbauaufsicht, bestätigt bereits 200 durchgeführte Kontrollen seit Jahresbeginn 2026. Davon brachte etwa jede zehnte Kontrolle „Unregelmäßigkeiten“ ans Licht. Während die Wohnbauaufsicht 2024 insgesamt 482 Kontrollen abschloss, waren es 2025 bereits 837, legte Ulli Mair bei einer Pressekonferenz im Januar dar. Wenn es in diesem Rhythmus weitergeht, dürfte die Wohnbauaufsicht ihre Rekordzahl an Kontrollen heuer nochmals übertreffen.

  • Was ist eine konventionierte Wohnung?

    Eine konventionierte Wohnung in Südtirol ist eine Immobilie, die gezielt für den lokalen Wohnungsmarkt vorbehalten ist und dazu beitragen soll, bezahlbaren Wohnraum für Ansässige zu schaffen. Sie darf nicht touristisch genutzt werden, sondern muss als Hauptwohnsitz von Personen bewohnt werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa einen Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Südtirol. Die Bindung ist im Grundbuch eingetragen und gilt meist dauerhaft.

    Wichtige Regeln:

    • Bewohnerinnen und Bewohner müssen in der Regel seit mindestens fünf Jahren in Südtirol wohnen oder arbeiten.
    • Keine touristische Vermietung. Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
    • Die Wohnung kann verkauft werden, bewohnt werden darf sie jedoch nur von berechtigten Personen. Dasselbe gilt für die Vermietung.
    • Bei missbräuchlicher Nutzung drohen Geldstrafen.
  • Typische Verstöße: Wohnungen leer oder falsch genutzt

    Elisa Guerra: „Eine Verwendung zu touristischen Zwecken wird vom Landesgesetzgeber am strengsten sanktioniert“. Foto: E. G.

    Die meisten Verstöße betreffen Wohnungen, die trotz bestehender Bindung nicht bewohnt werden. Eigentümer sind verpflichtet, eine solche Situation der Gemeinde und dem Wohnbauinstitut zu melden. Als leerstehender Zweitwohnsitz fallen dabei höhere GIS-Gebühren an und mithilfe des Wohnbauinstituts (WOBI) werden geeignete Mieterinnen und Mieter gesucht. Wird ein Leerstand nicht gemeldet, drohen Strafen von bis zu 2.000 Euro.

    Fälle wie jene der konventionierten Burggräfler-Luxus-Ferienwohnung sind keine Bagatelle. Die Nutzung von konventionierten Immobilien zur touristischen Vermietung gilt als besonders schwerwiegender Verstoß, wie Guerra betont. „Konventionierung bedeutet, dass eine Wohnung für Ansässige reserviert ist. Eine Verwendung zu touristischen Zwecken wird vom Landesgesetzgeber am strengsten sanktioniert“, erklärt Guerra. Die Strafen belaufen sich auf 30.000 Euro, und im Wiederholungsfall sogar auf 60.000 Euro.

    Auch wenn die Zweckentfremdung zu touristischen Zwecken ein vergleichsweise seltenes Phänomen sei, wurden die erhöhten Strafen laut Guerra bereits angewendet. „Ob die drastische Erhöhung bereits eine abschreckende Wirkung zeigt, lasse sich derzeit jedoch noch nicht beurteilen.“, erklärt die Direktorin der Wohnbauaufsicht.

  • Kooperation mit der Finanzwache

    Die Aufdeckung des Falls im Burggrafenamt geht laut Wohnbauaufsicht auf die neue Kooperation zwischen der Agentur und der Finanzwache zurück, erklärt Guerra. Grundlage dafür ist ein im Juli 2025 unterzeichnetes Abkommen zwischen dem Wohnbauressort und der Guardia di Finanza, das den Austausch von Informationen und gemeinsame Kontrollen erleichtern soll. Aufgrund laufender Ermittlungen wollte sich die Direktorin zu Details jedoch nicht äußern.

    In der Praxis könne die Initiative für Ermittlungen sowohl von der Wohnbauaufsicht als auch von der Finanzwache ausgehen. In manchen Fällen startet die Agentur die Kontrolle und greift auf die Unterstützung der Finanzpolizei zurück, in anderen Fällen stoßen deren Ermittlungen weitere Überprüfungen an. Nicht zuletzt könnten die Möglichkeiten der Finanzwache eine abschreckende Wirkung haben, so Guerra.

  • Warum Wohnbauaufsicht und Finanzwache zusammenarbeiten?

    Die Zusammenarbeit zwischen der Wohnbauaufsicht und der Finanzwache geht auf ein Kooperationsabkommen vom 24. Juli 2025 zurück. Unterzeichnet wurde es von Wohnbaulandesrätin Ulli Mair und dem Regionalkommandanten der Finanzpolizei für Trentino-Südtirol.

    Ziel der Vereinbarung ist, dass missbräuchliche Verwendungen bei geförderten und konventionierten Wohnungen leichter aufdeckt werden können – etwa wenn diese illegal touristisch vermietet oder Einkünfte nicht korrekt versteuert werden.

    Dabei besteht die Zusammenarbeit im Austausch von Informationen und Daten zwischen beiden Behörden, mit der Möglichkeit gemeinsame Kontrollen vor Ort durchzuführen sowie der Weiterleitung von Verdachtsfällen in beide Richtungen.