Politica | Gewerkschaft

Vereinbarung für Lehrer erzielt

Die Landesregierung verpflichtet sich vereinbarungsgemäß finanzielle Mittel für die Gleichstellung des Lehrpersonals staatlicher Art zur Verfügung zu stellen.
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Foto: USP/mgp

Die Landesregierung und die Gewerkschaften des Lehrpersonals staatlicher Art (Grund-, Mittel- und Oberschulen) haben am  Dienstag eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Gleichstellung mit dem Lehrpersonal des Landes (Kindergärten, Landesmusik- und Berufsschulen) garantieren soll. Zudem wurden Beiträge für die Ausgaben im Fernunterricht zugesagt. 

Wie der Generalsekretär der Schulgewerkschaft SGB/ CISL Hubert Kainz gegenüber Salto.bz erklärt, ist das Land seit 1998 – mit der Übernahme der Verantwortlichkeit für die Verwaltung des Lehrpersonals – dazu verpflichtet, eine Gleichstellung zwischen dem Lehrpersonal des Landes und jenen staatlicher Art zu schaffen. Diese Verpflichtung sei bis 2019 eingehalten worden, für den Zeitraum 2019-2021 sei jedoch eine Ungleichbehandlung aufgrund fehlender finanzieller Mittel entstanden, so Kainz: “Während die Gehälter der im Landesdienst tätigen Lehrpersonen vertraglich an die wirtschaftliche Situation angepasst wurden, fehlten für die Lehrpersonen staatlicher Art die finanziellen Mittel für ebendiese Anpassung.”

Schon im Dezember 2020 habe man eine mündliche Zusage vonseiten der Landesregierung erhalten: Die wirtschaftliche Behandlung des Lehrpersonals der Schulen staatlicher Art soll an die Ergebnisse des bereichsübergreifenden Vertrags 2019-2021 anpasst werden. Am Dienstag wurde nun die erste Teilzahlung genehmigt und das Versprechen der Landesregierung, eine vollständige Anpassung vorzunehmen, vereinbarungsgemäß festgehalten. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel – rund 2000 Euro brutto pro Kopf für den Zeitraum 2019-2021 – sollen schrittweise und sobald finanziell möglich zur Verfügung gestellt werden. “Es handelt sich nicht um eine Großzügigkeit vonseiten des Landes, sondern darum, dass das Prinzip der Gleichbehandlung garantiert wird”, so Kainz.

Mit dieser Vereinbarung wolle man dem Lehrpersonal in einer außergewöhnlichen didaktisch-pädagogischen Situation ein wichtiges Signal senden, erklären die Landessekretäre der Schulgewerkschaft. Gleichzeitig wolle man damit der Verwaltung einen Vertrauensvorschuss geben, im vollen Bewusstsein der Schwierigkeiten des Augenblicks.

Darüber hinaus sieht das Protokoll auch vor, dass dem Lehrpersonal ein Beitrag für die Ausgaben der Nutzung der eigenen IT-Werkzeuge und -Dienste gewährt wird. Nach einer anfänglichen Einmalzahlung soll daraus eine kontinuierliche Förderung werden, welche ein höheres Maß an integriertem digitalem Unterricht ermöglichen soll.