Winterruhe in der Cadornastraße
Es geschah hinter verschlossenen Türen. Die Vorverhandlung in der Causa Cadornastraße fand am gestrigen Mittwoch fernab der Öffentlichkeit statt. Daher wurde auch erst heute bekannt, was der Richter und seine Ratgeber in einem Beratungszimmer des Bozner Ablegers des Regionalen Verwaltungsgerichts (Tribunale Amministrativo Regionale, TAR) beschlossen haben. TAR-Präsident Terenzio Del Gaudio, Peter Michaeler, Edith Engl und Alda Dellantonio nehmen den Rekurs der Bewohner des Kondominiums Verena bis aufs Weitere an und verfügen mit sofortiger Wirkung die einstweilige Aussetzung der angefochtenen Maßnahmen und insbesondere der bereits erteilten Baugenehmigung für die Laurino Coop.
Holprige Odyssee
Am 28. April stellt die damalige Bozner Urbanistikrätin Maria Chiaria Pasquali der Laurino Coop die Baukonzession für die Cadornastraße aus. Gemeinsam mit einer zweiten Wohnbaugenossenschaft, der Wolke 07, wollen die Mitglieder der Laurino Coop dort, zwischen Talfer und dem Kondominium Verena, zwei Wohnbauten für den Mittelstand errichten. Doch seit Jahren schon sind die Geschehnisse um das Grundstück – ehemals als Tennisplätze geführt, seit 2001 dann brachliegend – den Bewohnern des angrenzenden Kondominiums Verena ein Dorn in Auge. Sie dokumentieren zahlreiche Ungereimtheiten und Versäumnisse vonseiten der öffentlichen Hand, versuchen immer wieder, gerichtlich gegen die sich immer deutlicher abzeichnenden Bautätigkeiten vorzugehen. Doch die Rekurse versanden, Einwände bei der Gemeinde Bozen bleiben ohne Folgen. “Das ist nun die erste positive Nachricht seit Langem”, zeigen sich die Rekurssteller über die einstweilige Aussetzungsverfügung erfreut.
Auf Eis gelegt: Bis auf weiteres hat der TAR angeordnet, die Bauarbeiten in der Cadornastraße einstweilig auszusetzen.
Vier Monate Stillstand
Doch nicht nur die Baugenehmigung für die Laurino Coop setzt der TAR aus. Gleichzeitig werden auch eine lange Reihe von Maßnahmen, die die Bewohner des Kondominiums Verena (zum Teil zum wiederholten Mal) angefochten haben, auf Eis gelegt. Darunter die beiden Beschlüsse, mit der die Bozner Stadtregierung Ende 2014 den Durchführungsplan für die Wohnbauerweiterungszone “Cadornastraße” zunächst genehmigt und dann umsetzt. Ebenso werden einige Gutachten der Energie-Umweltbetriebe Bozen SEAB AG ausgesetzt, die dem Durchführungsplan anhängen. Denn über die verfahrenstechnischen Versäumnisse hinaus haben die Rekurssteller noch weitere Bedenken, ob das Grundstück in der Cadornastraße überhaupt bebaut werden darf. “Die im Durchführungsplan behandelte Wohnbau-Erweiterungszone liegt in einem geologisch-hydrisch delikatem Bereich. Es ist belegt, dass die Zone in der Vergangenheit unter anderem durch den Fagenbach überschwemmt wurde”, erklärt eine der Kondominiumsbewohnerinnen von nebenan.
Beim TAR scheint man die Bedenken ernst gemeint zu haben, wie aus den folgenden Zeilen der einstweiligen Aussetzungsverfügung hervorgeht: “(...) sussiste anche il pericolo di danno grave e irreparabile, evidente essendo l’impatto dell’erigendo complesso edificiale in termini di carico antropico, di ingombro urbanistico e di carico veicolare, con conseguente pregiudizio per la proprietà dei ricorrenti.”
Zwischen September und Oktober dieses Jahres haben die Bauarbeiten begonnen. Den ersten Spatenstich machte Ende September Rabensteiner Bau. Ihr Inhaber Alois Rabensteiner ist einer der Gesellschafter der 3L GmbH, die als ehemaliger Eigentümer das Grundstück in der Cadornastraße 2014 an die beiden Wohnbaugenossenschaften zum stolzen Preis von annähernd 7,7 Millionen Euro verkauft hatte. Seit 8. Oktober ist die ausführende Baufirma das Passeirer Unternehmen Gufler Bau, die den Aushub macht. Die Bauarbeiten für die Laurino Coop sind auf 18 Monate angesetzt. Doch bis 9. März kommenden Jahres werden sie nun stillstehen. An diesem Tag wird die Hauptverhandlung am Verwaltungsgericht stattfinden. Auf Nachfrage von salto.bz bei Laurino Coop ist man am Mittwoch Nachmittag nicht bereit, das Ereignis zu kommentieren. “Die Sache ist ganz frisch, wir müssen uns erst beraten”, heißt es.
Das Verwaltungsgericht in
Das Verwaltungsgericht in Bozen ist kein "Ableger", sondern eine autonome Sektion... Und TAR steht im deutschen Sprachgebrauch, zumindest laut wikipedia, für Textanalyseraster ("(...) TAR, ist ein der Analyse eines Textes dienendes Hilfsinstrument, welches Fehler, besonders angemessene oder unangemessene Elemente identifizierbar macht.).
Insofern wäre bei diesem Artikel zum TAR ein TAR recht hilfreich.
bitte um richtigstellung:
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Ausführende Firma ist Guflerbau aus St. Leonhard in Passeier.
In risposta a bitte um richtigstellung: di Christian Canal
Wurde erledigt. Danke.
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In risposta a Wurde erledigt. Danke. di Lisa Maria Gasser
Vielen Dank!
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