Ambiente | Dystopie

Alm Richtlinien 2034

In 10 Jahren ist es allerhöchste die Verhaltensregeln auf der Alm zu aktualisieren
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Alm
Foto: ©Mg
  • Wir schreiben das Jahr 2034. Das Freizeitverhalten der Menschen hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Deshalb haben sich die mit den Almwesen befassten Wirtschaftsbetriebe und Vereine in Bozen getroffen und einhellig folgende Verhaltensregeln für Almwanderer verfasst, die im gesamten Alpengebiet zum Aushang gebracht werden.

     

    1. Die Alm darf nur über den Haupteingang betreten und verlassen werden. Jegliche Zutritte über Nebeneingänge oder das Überklettern der Grenzmauern werden gerichtlich geahndet.
    2. Aus Sicherheitsgründen ist der Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Alte, Gebrechliche und Gehbehinderte verboten.
    3. Die Alm darf nur mit einer gültigen Alm-Card betreten werden, die mindestens ein Guthaben von 50 Euro aufweist. Mindestens 90 Prozent des Guthabens sind in den Gastronomiebetrieben auf der Alm zu verbrauchen. Restguthaben sind nicht auf Dritte übertragbar.
    4. Im Fall einer Kuhattacke ist umgehend in einem der Erdlöcher Schutz aufzusuchen. Die Erdlöcher befinden sich im Abstand von jeweils 50 Metern neben den Wanderwegen befinden.
    5. Zum Eigenschutz gegen Mountainbiker trägt der Almwanderer seinen Helm auf dem Kopf. Verunfallte Wanderer, die keinen Helm tragen, müssen für alle Verletzungen und Folgeschäden selbst aufkommen.
    6. Talwärts rasende Mountainbiker haben in jedem Fall Vorrang. Das gilt auch auf Klettersteigen.
    7. Eine Beschädigung der Überwachungskameras, die auf jedem zehnten Baum angebracht wurden, wird gerichtlich geahndet.
    8. Den Anweisungen der Polizeidrohnen ist in jedem Fall Folge zu leisten.

     

     (Mg, 05.07.2024)